Kein Fall für die Rechtsschutzversicherung - Irrsinn in Deutschland
Nicht jeder Rechtsstreit ist automatisch ein Fall für die Rechtsschutzversicherung. Denn ist gibt Klagen vor Gericht, die jeglicher Grundlage entbehren.

(firmenpresse) - Die Rechtsschutzversicherung soll dem Versicherten dazu dienen, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Doch müssen diese auch begründbar sein - und nicht aus der Willkür des Einzelnen heraus entwachsen. Vielfach müssen sich die Gerichte mit Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen, die aus der Sicht des normalen Bürgers schlichtweg irrsinnig sind.
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Ein wohl sehr dreister Fall hat das Verwaltungsgericht Ansbach beschäftigt. Dort hat ein Sozialhilfeempfänger zur Befriedung seiner sexuellen Bedürfnisse auf monatlich vier Bordellbesuche geklagt, weiterhin beansprucht er Unterstützung für pornografische Zeitschriften und Kontaktbörsen. Diese benötigte er zur Wiederherstellung seiner sexuellen und psychischen Gesundheit, da seine thailändische Frau kurz nach Geburt des gemeinsamen Kindes sich in die alte Heimat abgesetzt hatte. Auch wenn der Kläger in diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung besaß, bezahlt hätte diese ein solches Unterfangen sowieso nicht. Nach dem 12. Sozialgesetzbuch sind solche Ansprüche aus der geleisteten Sozialhilfe zu decken.
Auch der folgende Fall wäre wohl kaum mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt gewesen: Ein Unfallopfer hat den Unfallgegner auf die Erstattung der Kosten für wöchentliche Bordellbesuche verklagt, da er nun im Rollstuhl sitzt und seine Frau ihn deswegen verlassen hat. Beim zuständigen Landgericht Wuppertal hat er nicht mit einer Abfuhr seiner Klage gerechnet, denn die Richter rechneten ihm vor, dass bereits alle Ansprüche mit einer Schadensersatzzahlung abgegolten wären. Somit besteht kein Anspruch gegen den Unfallgegner auf Zahlung wöchentlicher Bordellbesuche.
Total verdreht versuchte auch ein Bürger zu argumentieren, in dem er die Kontopfändung des Finanzamtes für völkerrechtlich nicht haltbar betrachtet. Diese verstießen gegen die Menschenrechte. Nach seiner Ansicht sei das beklagte Finanzamt gar nicht zuständig, denn mit der Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik Deutschland aufgehört zu existieren, alle Gesetze wären nichtig und die Gerichte auch nicht mehr zuständig. Vor dem Gericht erlebte er allerdings sein blaues Wunder: Dieses legte die Argumente gegen ihn aus, denn er könne ja schlecht für seine Interessen ein nach seiner Ansicht nicht mehr zuständiges Gericht anrufen. Die Klage wurde selbstverständlich abgewiesen.
Bildquelle: Edith Ochs, www.pixelio.de
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