Fibromyalgie führt in bestimmten Konstellationen zu einer Schwerbehinderteneigenschaft
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„Grad der Behinderung“ bis zu 50 ist regelhaft und rechtlich begründet!

(firmenpresse) - Wenn Patienten des Fibromyalgie-Syndroms eine Schwerbehinderteneigenschaft begehren, können sie unter bestimmten Umständen mit einem höheren Grad der Behinderung (GdB) als 40 rechnen. Hierauf weist der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative zu diesem Thema, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung hin: „Höchstrichterliche Entscheidungen haben bei leidlich durchschnittlichen Verlaufsformen der Erkrankung in Ausnahmen das Erreichen des Behindertengrades von 50 als der Schwelle zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises für sachgemäß und angemessen erachtet. Zumeist wird im Ergebnis eher mit einem niedrigeren Ergebnis zu rechnen sein“, sagt der in Sozialrecht zertifizierte Psychologische Berater vom Bodensee, der seit acht Jahren selbst an Fibromyalgie erkrankt ist und darauf hinweist, dass insbesondere das Ausmaß der Schmerzsymptomatik eine Rolle bei der Beurteilung durch das Versorgungsamt spielt: „Gerade, wenn sie die Mobilität in deutlichem Maße einschränkt, kann ein GdB von 50 aber durchaus möglich und gerechtfertigt sein. Das gilt gleichermaßen, wenn es sich um eine reine Störung der Schmerzverarbeitung oder tatsächlich um eine dem rheumatischen, orthopädischen oder internistischen Bereich gleichzusetzende Krankheitsvariante nach den ‚Versorgungsmedizinischen Grundsätzen‘ handeln sollte“, bewertet Dennis Riehle die derzeit vorliegenden Gerichtsurteile hierzu.
Ähnliches gelte dann, wenn neben den myofaszialen Beschwerden auch autonome Funktionsstörungen in anderen Bereichen des Körpers hinzukommen, beispielsweise Magen-Darm-Probleme, Unverträglichkeiten oder auch eine besondere psychische Belastung. Gerade, wenn durch die Fibromyalgie eine erhebliche psychovegetative Auswirkung gegeben sei oder mit ihr Einschränkungen der sozialen Teilhaben einhergehen, könne der GdB auch in höhere Bereiche steigen: „Entscheidend wird sein, inwieweit mehrere und einander nicht wechselseitig beeinflussende Funktionssysteme von der Erkrankung betroffen sind“, meint der Ernährungsberater. Schlussendlich müsse für eine adäquate Einstufung eine ausführliche Dokumentation und Attestierung der Symptome vorliegen, unterstreicht Dennis Riehle, der auch hervorhebt, dass neben einem Behindertengrad das Merkzeichen „G“ für Schwerbehinderte in Betracht kommen könne, das zu weitergehenden Nachteilsausgleichen führt: „Wenn das Fibromyalgie-Syndrom die beschwerdefreie, zu Fuß zurücklegbare Wegstrecke deutlich reduziert und weitere Strecken ohne Hilfestellung nicht mehr bewältigt werden können, kann es zur Zuerkennung der Eigenschaft eines erheblich Gehbehinderten kommen““, sagt der Selbsthilfegruppenleiter ergänzend. Abschließend führt der Coach vom Bodensee an: „Betroffene sollten nicht aus Schamgefühl auf eine Antragsstellung zu verzichten!“.
Die Beratung der Selbsthilfeinitiative kann überregional kostenlos unter www.selbsthilfe-riehle.de erreicht werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 29.09.2023 - 06:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dennis Riehle
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Konstanz
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Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.09.2023
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