Sturzflug: Wer haftet bei Unfall mit Drachen?

Sturzflug: Wer haftet bei Unfall mit Drachen?

ID: 2066096

R+V-Infocenter: Schäden mit Kinderdrachenübernimmt die Privathaftpflichtversicherung



(Bildquelle: Pixabay)(Bildquelle: Pixabay)

(firmenpresse) - Wiesbaden, 4. Oktober 2023. Der Herbst ist die Zeit der flatternden Drachen. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen - und bei einem Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen. Deshalb rät das Infocenter der R+V Versicherung zur Vorsicht.



Einen professionellen Lenkdrachen zu steuern, kann selbst für Erwachsene zur Herausforderung werden. Beschädigt der Drache im Sturzflug ein Auto oder verletzt sogar einen Menschen, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Ob ein solcher Unfall über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, hängt von der Art des Fluggerätes ab. "Nur Drachen, die höher als 30 Meter steigen können, benötigen eine spezielle Absicherung. Schäden mit "normalen" Kinderdrachen übernimmt die Privathaftpflichtversicherung", erklärt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.



Auch Unfälle mit Kinderdrachen sind keine Seltenheit. Deshalb sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder mit kleinen Exemplaren anfangen und sich für den Flug ein möglichst freies Gelände suchen: Je weniger Menschen, Gebäude und Bäume in der Nähe sind, desto besser. "Rund um Stromleitungen, Menschenansammlungen oder Autobahnen ist Drachenfliegen grundsätzlich tabu", sagt R+V-Experte Barthelmann. Und auch das Wetter spielt eine wichtige Rolle: Bei starkem Wind sollten Kinder keine Drachen steigen lassen. Die Gefahr, dass sie die Kontrolle verlieren, ist zu groß.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wer einen Drachen höher als 30 Meter steigen lassen möchte, braucht dafür eine spezielle Versicherung. Das kann eine eigene Police oder eine Ergänzung zum bestehenden Haftpflichtvertrag sein.

- Sicherheitsabstand wahren: In der Nähe von Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen und Segelflugplätzen niemals Drachen steigen lassen.

- Manche Drachen unterliegen sogar der Luftverkehrsordnung. Ist das Fluggerät etwa schwerer als fünf Kilogramm oder ragt die Leine länger als 100 Meter in den Himmel, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  Credendo stuft Ratings für Sri Lanka und Uganda herauf ARAG Recht schnell...
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.10.2023 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2066096
Anzahl Zeichen: 2285

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 410 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sturzflug: Wer haftet bei Unfall mit Drachen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Flyer im Briefkasten? Vorsicht vor Betrug ...

Wiesbaden, 26. März 2026. Ein Flyer im Briefkasten oder ein Handzettel in der Fußgängerzone: Das wirkt auf den ersten Blick harmlos - kann aber Teil einer Betrugsmasche sein. Denn Kriminelle nutzen gedruckte Zettel gezielt, um an persönliche Date ...

Fußboden neu, Knie kaputt: Vorsicht beim Heimwerken ...

Wiesbaden, 18. März 2025. Parkett abschleifen, Laminat verlegen, Teppich anpassen: Ein neuer Fußboden ist für geschickte Heimwerker keine Hürde. Doch langes Arbeiten auf den Knien oder im Fersensitz belastet die Gelenke stark - und kann schmerzha ...

Bei Mietwohnungen: Gartenarbeit kann Streit säen ...

Wiesbaden, 12. März 2026. Hecke schneiden, Gemüsebeet anlegen, Blumen pflanzen - mit den ersten warmen Tagen wächst bei vielen Menschen die Lust auf Gartenarbeit. Doch das kann schnell zum Streitfall werden: Denn in Gärten von Mietshäusern ist n ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z