Vertragshilfe24 - Lebensversicherungen legen Überschussbeteiligung selbst fest.

Vertragshilfe24 - Lebensversicherungen legen Überschussbeteiligung selbst fest.

ID: 2066209

Laut gesetzlicher Regelung entscheiden die Vorstände darüber, welcheÜberschussbeteiligung die Versicherten erhalten. Das kann zum Nachteil für die Kunden sein.



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Überschussbeteiligung als Argument für Lebensversicherungen.



Lebensversicherungen waren über Jahrzehnte in Deutschland eine beliebte Anlageform. Die Kunden wünschten sich in erster Linie eine sichere Geldanlage und die Anbieter versprachen, dass kein Risiko eingegangen wird. Doch schnell entstand in der Branche ein Bewusstsein dafür, dass man im Markt nur bestehen kann, wenn man den Kunden mehr bietet als die Mitbewerber. So wurden verschiedene zusätzliche Versprechen gemacht - ein besonders beliebtes: Die Kunden würden bei anhaltend hohen Gewinnen eine nennenswerte Überschussbeteiligung erhalten. Für die Verbraucher war das besonders attraktiv, schließlich war auf diese Weise das Geld nicht nur sicher investiert, man eröffnete sich zusätzlich die Chance auf eine höhere Rendite.



Wie viel Geld die Versicherten erhalten, entscheidet die Versicherung.



Die Versicherungen konnten die Überschussbeteiligungen ohne Bauchschmerzen in Aussicht stellen, denn sie wussten von Anfang an, dass sie allein darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe diese überhaupt ausgezahlt werden. Der Gesetzgeber liefert hierzu die Steilvorlage. In Paragraph 139 Versicherungsaufsichtsgesetz (kurz VAG), wird vorgegeben, dass über die Höhe der Auszahlungen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Versicherung zu bestimmen haben. Grundsätzlich soll mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass die Versicherungen nur das Geld ausgeben, das sie tatsächlich besitzen. Die Unternehmen sollen also nicht in die Versuchung kommen, neue Kunden zu gewinnen, indem sie regelmäßig "Geldgeschenke" verteilen, die sie sich gar nicht leisten können.



Die Kehrseite dieser Vorgabe: Vorstand und Aufsichtsrat können beinahe beliebig darüber entscheiden, ob eine Überschussbeteiligung überhaupt ausgezahlt werden soll. Selbst wenn, kann diese wesentlich geringer ausfallen, als bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wurde. Erhalten die Versicherten regelmäßig geringe oder gar keine Überschussbeteiligungen, mindert das natürlich die Rendite ganz entscheidend. Kunden, die vor diesem Hintergrund nicht auf die Gutmütigkeit der Vorstände vertrauen möchten, sollten sich gut überlegen, ob die Lebensversicherung noch die richtige Anlage für sie ist.





Vertragshilfe24: Lebensversicherung rückabwickeln.



Wenn man davon ausgehen kann, dass die erhofften zusätzlichen Gewinne niemals auf dem eigenen Konto landen werden, ergeben sich eine Reihe alternativer Investitionen, die eine wesentlich attraktivere Rendite bieten. Doch bevor man sich umorientieren kann, muss zunächst das Geld aus der Lebensversicherung gerettet werden. Experten raten eindeutig dazu, auf Kündigung oder Verkauf der Police zu verzichten und stattdessen die Möglichkeit der Rückabwicklung der Lebensversicherung zu prüfen. Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln:



https://vertragshilfe24.de/rechner/


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Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.



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Datum: 05.10.2023 - 09:05 Uhr
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