Richtiges Buchen von Corona-Soforthilfen in der Buchhaltung

Richtiges Buchen von Corona-Soforthilfen in der Buchhaltung

ID: 2066842

Für Unternehmen, die Corona-Hilfen beantragt haben und diese auf ihr Geschäftskonto erhalten, ist es essenziell, diese korrekt in der Buchhaltung zu erfassen. Um hierbei Unterstützung zu bieten, präsentieren wir Ihnen eine Anleitung zur richtigen Kontierung der Zahlungseingänge von Bund und Ländern, unter Verwendung der DATEV-Spezialkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.



Gerd Altmann auf PixabayGerd Altmann auf Pixabay

(firmenpresse) - Soforthilfen der Bund und Länder als sonstige Erträge buchen

Die Corona-Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern stellen nicht rückzahlbare Ertragszuschüsse dar. Nach Erhalt der Bescheide und dem Zahlungseingang auf Ihrem Konto sind sie als sonstiger Ertrag zu verbuchen. Diese Soforthilfen unterliegen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Überbrückungshilfe I, II und III sowie III-Plus als sonstige Erträge buchen

Die Überbrückungshilfen I, II, III und III-Plus sind steuerpflichtige Einnahmen. Ähnlich wie die Soforthilfen unterliegen sie der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Es ist zu beachten, dass diese nicht rückwirkend bei der Berechnung der Steuervorauszahlungen für 2020 berücksichtigt werden.

November- und Dezemberhilfen 2020 als sonstige Erträge buchen

Die November- und Dezemberhilfen sind steuerpflichtige Einnahmen und dienen als Unterstützung für von der Pandemie betroffene Unternehmen. Sie unterliegen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, ähnlich wie die Überbrückungshilfen I, II und III.

Neustarthilfe als sonstige Erträge buchen

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe III und III-Plus wurde die Neustarthilfe für Soloselbständige beschlossen. Auch die "Restart-Hilfe" für Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III-Plus fällt hierunter. Nach Erhalt der Bescheide und dem Zahlungseingang auf Ihrem Konto sind sie wie die Soforthilfen als sonstiger Ertrag zu erfassen. Auch hier gelten die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Praxis-Hinweis: Zuschüsse unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Die Corona-Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern unterliegen als echte Zuschüsse nicht der Umsatzsteuer.

Rückzahlung von Corona-Hilfen: Gegenbuchung zu den erhaltenen Zahlungen

Bei Rückzahlungen von Corona-Hilfen aufgrund von Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen ist eine Gegenbuchung zu den erhaltenen Zahlungen vorzunehmen. Dies wirkt sich auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer aus.



Rückzahlungspflichtige KfW-Kredite als Verbindlichkeiten buchen

Rückzahlungspflichtige KfW-Kredite sind als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu erfassen.

Kurzarbeitergeld: durchlaufender Posten

Kurzarbeitergeld ist beim Arbeitgeber ein durchlaufender Posten und wird über das Konto "Forderungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit" in der Buchhaltung erfasst.

Für weitere Informationen und Buchungsbeispiele stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die obige Pressemitteilung allgemeine Informationen bereitstellt und keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen professionellen Steuerberater wenden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Berlin Secretary Consulting ist seit Jahren ein vertrauenswürdiger Partner für Unternehmen in Berlin und darüber hinaus. Unser Ziel ist es, unseren Kunden erstklassige Dienstleistungen zu bieten und ihnen dabei zu helfen, ihre Ziele zu erreichen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Kontakt:

Berlin Secretary Consulting
Aroser Allee 90
030-99282684
info(at)berlin-secretary.de
www.berlin-secretary.de



Leseranfragen:

Berlin Secretary Consulting
Aroser Allee 90
030-99282684
info(at)berlin-secretary.de
www.berlin-secretary.de



PresseKontakt / Agentur:

Berlin Secretary Consulting
Aroser Allee 90
030-99282684
info(at)berlin-secretary.de
www.berlin-secretary.de



drucken  als PDF  an Freund senden  CYLAD Consulting und CYLAD Experts schließen sich unter der Brand CYLAD zusammen CYLAD feiert sein 10-jähriges Jubiläum in Deutschland
Bereitgestellt von Benutzer: Urbexplorer
Datum: 10.10.2023 - 08:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2066842
Anzahl Zeichen: 3408

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marek Romanowicz
Stadt:

Berlin


Telefon: 03099282684

Kategorie:

Unternehmensführung


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.10.2023
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass die obige Pressemitteilung allgemeine Informationen bereitstellt und keine spezifische Beratung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Berlin Secretary Consulting wenden

Diese Pressemitteilung wurde bisher 446 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Richtiges Buchen von Corona-Soforthilfen in der Buchhaltung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berlin Secretary Consulting (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Berlin Secretary Consulting


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z