Vertragshilfe24 - Lebensversicherungen wirklich so stabil wie angegeben?

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Die EU hat mit Solvency II strengere Vorgaben für Versicherungen vorgesehen, um Insolvenzen abzuwenden. Doch den Unternehmen bleiben einige Hintertüren offen.



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Solvency II als Herausforderung für die Versicherungen.



Nach den Eindrücken der Bankenkrise 2008 war man sich in der Politik ungewohnt einig: Eine solche katastrophale Entwicklung soll sich nicht wiederholen. Schnell wurden daher verschiedene Vorgaben entwickelt, die dafür sorgen sollen, dass die Banken stets ausreichend Kapital haben, um die Ansprüche der Kunden bedienen zu können. Ähnliches wurde später für die Versicherungsbranche eingeführt, denn nicht nur Brancheninsidern ist klar, dass in den Versicherungen enorme finanzielle Mittel gebunden sind. Gerät ein großes Unternehmen in wirtschaftliche Probleme, kann dies die gesamte Branche gefährden. Die wirtschaftlichen Folgen wären verheerend, denn kein Staat könnte für die Verluste der Kunden aufkommen. Im Zentrum der Maßnahmen steht das Regelwerk Solvency II. Diese Richtlinie gibt strenge Vorgaben zu Solvenz und Eigenkapital der Unternehmen vor.



Die Versicherungen können die Solvenzquote schönen.



Das Ziel ist also eindeutig beschrieben: Die Versicherungen werden angehalten, ausreichend Kapital zurückzustellen, um die Ansprüche ihrer Kunden jederzeit bedienen zu können. Selbst unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soll damit eine existenzielle Krise der Branche abgewendet werden. Doch was als Absicherung gedacht war, wird für die Versicherungen nun zum zusätzlichen Problem. Viele Anbieter können die hohen Anforderungen noch längst nicht erfüllen. Sollten sie es versuchen, würde dies im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen.



Da Solvency II dies gerade verhindern und nicht befördern soll, hat der Gesetzgeber einige Ausnahmeregelungen eingeführt. Besonders häufig genutzt wird der Paragraph 352 Versicherungsaufsichtsgesetz. Vereinfacht gesagt, verzichtet die Finanzaufsicht auf Wunsch der Versicherungen darauf, bereits jetzt die strengen Vorgaben zur Rückstellung anzuwenden, sondern räumt den Unternehmen eine Übergangsfrist ein. Konkret bedeutet dies jedoch, dass viele Versicherungen scheinbar die Kriterien von Solvency II erfüllen, dies de facto jedoch nicht tun. Für Kunden ist das nur äußerst schwierig zu erkennen.





Vertragshilfe24: Lebensversicherung rückabwickeln.



Zudem stellt sich immer die Frage: Was passiert, wenn die Übergangsfristen verstreichen? Werden es alle Anbieter tatsächlich schaffen, die Anforderungen zu erfüllen oder droht das böse Erwachen, wenn nur noch die Anforderungen von Solvency II gelten? Für Inhaber einer Lebensversicherung ist das eine Wette mit ungewissem Ausgang. Wer daher sicherstellen möchte, dass sein Geld wirklich keinem Risiko ausgesetzt ist, sollte sich vom Vertrag trennen. Mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung gibt es eine einmalige Möglichkeit, seine gesamten Ansprüche geltend zu machen und das Kapital risikoärmer oder mit der Aussicht auf eine höhere Rendite zu investieren.



Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln:



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Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.



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Datum: 10.10.2023 - 16:46 Uhr
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