England Insolvenz 24.de: Steuerschulden sind in England restschuldbefreiungsfähig, in deutschen I

England Insolvenz 24.de: Steuerschulden sind in England restschuldbefreiungsfähig, in deutschen Insolvenzverfahren gibt es häufig Probleme mit dem F

ID: 206769

Die Agentur England Insolvenz 24
(www.englandinsolvenz24.de)
hat in Ihrer jüngsten Interessenten-Informationsmitteilung
darauf hingewiesen, dass anders als in Deutschland in England
auch Steuerschulden problemlos mit in die
Restschuldbefreiung aufgenommen werden.



Restschuldbefreiung in England mit SteuerschuldenRestschuldbefreiung in England mit Steuerschulden

(firmenpresse) - London/Frankfurt. Die Agentur England Insolvenz 24
(www.englandinsolvenz24.de) hat in Ihrer jüngsten
Interessenten-Informationsmitteilung darauf hingewiesen,
dass anders als in Deutschland in England auch
Steuerschulden bedingungslos mit in die
Restschuldbefreiung aufgenommen werden. „Das ist ein
weiterer wesentlicher Unterschied zur deutschen
Insolvenzpraxis“ sagt Julian Berger vom Anbieter
englandinsolvenz24.de. So würden die teilweise sehr
hohen Steuerschulden der Mandanten der Agentur,
bedingt durch deren häufig freiberufliche Tätigkeit, nach
einem Jahr Restschuldbefreiungsphase in England
gestrichen - mit Wirkung in Deutschland. „Viele unserer
Mandanten haben z.B. durch eine Betriebsprüfung früherer
Jahre plötzlich 100.000 und mehr Euro Steuerschulden“. In
deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren stellt sich das
Finanzamt häufig quer, ist ein besonders schwieriger
Gläubiger, was die Phase der Vergleichsfindung angeht als
auch bei der späteren Behandlung der
Restschuldbefreiung. Für Steuerschuldner ist deshalb ein
deutsches Privatinsolvenzverfahren noch schwieriger,
mitunter langwieriger und risikobehafteter.
Welche Schulden fallen in England eigentlich unter die
Restschuldbefreiung? Julian Berger: „Grundsätzlich alle
Schulden, wie auch Steuerverbindlichkeiten, die vor dem
privaten Konkurs entstanden sind – auch die, die noch nicht
im Vollstreckungs– oder auch nur Mahnverfahren waren.
Wichtig ist, dass die Grundlage der Schulden vorher
entstanden war“. Besicherte Schulden seien davon
allerdings nicht erfasst. Und auch nicht Schulden wie
Geldstrafen, bestimmte Unterhaltspflichten,
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile)
Schulden aus „unerlaubten Handlungen“, kriminellen
Handlungen.
Kontakt: kostenloser Anruf unter 0800 – 140 15 17,


contact@englandinsolvenz24.de.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

England Insolvenz 24 ist eine Insolvenzagentur. Sie
arbeitet für deutsche und österreichische Klienten, die in
England ein privates Insolvenzverfahren anstreben, um in
den Genuss der englischen Restschuldbefreiung nach 12
Monaten zu gelangen. Die Dienstleistung beginnt mit
einem ausführlichen Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob
ein englisches Insolvenzverfahren für den Interessenten
überhaupt in Frage kommt. Analysiert wird die familiäre,
finanzielle, vermögens- und schuldenbezogene, ggf. auch
betriebswirtschaftliche Situation des Interessenten. Wenn
englandinsolvenz24.de sich entschließt, ein Mandat
anzunehmen, so sind sich die Experten sicher, dass nach
spätestens 18 Monaten (6 Monate Lebensmittelpunkt UK
und 12 Monate Restschuldbefreiungsphase) der Erfolg
eingetreten ist – und der Mandant schuldenfrei in ein
neues Leben starten kann. Ist ein Mandat angenommen, so
sichert das Unternehmen die wichtigste Voraussetzung für
einen erfolgreichen Insolvenzantrag in England: die
Schaffung des Lebensmittelpunktes vor Ort.
Gemeinsam wird dann der englische Insolvenzantrag
bearbeitet, eine Gläubigerliste aufgestellt, dann folgt der
gemeinsame Gang zum zuständigen Insolvenzgericht bzw.
anschließend zum Insolvenzverwalter (Official Receiver).
Deutschland (www.englandinsolvenz24.de).



PresseKontakt / Agentur:

England Insolvenz 24
www.englandinsolvenz24.de
17 Fulham Park Gardens
SW6 4JX London
UK
Julian Berger
0800 – 140 15 17 (kostenloser Anruf)



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Datum: 03.06.2010 - 23:58 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Julian Berger
Stadt:

London


Telefon: 0800 140 15 17

Kategorie:

Banken


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Freigabedatum: 03.06.2010

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