Unrechtmäßige Betriebsausgaben: Verursacher muss Gewinne selbst versteuern
ID: 2068557

(PresseBox) - Unternehmen müssen nachträgliche Gewinne, die durch eine Korrektur von fälschlich angegebenen Betriebsausgaben eines untreuen Gesellschafters bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung entstehen, nicht nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel auf alle Gesellschafter verteilen. Der verursachende Gesellschafter muss sie allein versteuern. Die Details erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller in München.
Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis
Bei der Gewinnermittlung in einer Gemeinschaftspraxis werden Gewinne grundsätzlich nach dem Schlüssel verteilt, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde. Ist nichts festgelegt, sind alternativ die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben anzuwenden. Das gilt auch für Mehrgewinne, die aus der Korrektur von fälschlich angesetzten Betriebsausgaben entstanden sind. Auch diese nachträglichen Gewinne werden bei zum Beispiel zwei Gesellschaftern nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel – zumeist hälftig – aufgeteilt und besteuert.
Nachversteuerung wegen eines untreuen Gesellschafters: Der Fall
Zwei Ingenieure betrieben gemeinsam als Freiberufler ein Ingenieurbüro in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Zwischen den Gesellschaftern entbrannte ein Rechtsstreit über private Aufwendungen, die einer der Gesellschafter ohne Zustimmung des anderen aus Gesellschaftsmitteln bezahlt und als Betriebsausgaben der Gesellschaft deklariert hatte.
Das Finanzamt erhöhte den Gewinn um die nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Es rechnete den Mehrgewinn zunächst beiden Gesellschaftern hälftig zu. Nach Ansicht des Gesellschafters, der die Kosten nicht verursacht hatte, sollte der Mehrgewinn aber ausschließlich von dem zu versteuern sein, dem dieser ausschließlich zugutekam, also dem, der das Geld auch ausgegeben hatte.
Andere Verteilung des Gewinns möglich
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass der durch die unberechtigt angesetzten Betriebsausgaben entstandene Mehrgewinn demjenigen voll zuzurechnen sind, der sich dadurch bereichert hatte. Nur dieser sollte die nachträgliche Versteuerung auch finanziell tragen müssen (Urteil vom 28. September 2022, VIII R 6/19).
Was das Urteil für Ärztinnen und Ärzte bedeutet
Nach dem Urteil des BFH wurde für Gesellschafter, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, Rechtssicherheit bei der nachträglichen Korrektur und Zurechnung von nicht betrieblichen Ausgaben geschaffen. „Das Urteil ist aber ebenso relevant für Freiberufler wie Ärztinnen und Zahnärzte. Damit wird derjenige Mitgesellschafter zur Verantwortung gezogen, der die privaten Aufwendungen über die Gesellschaftsmittel fälschlicherweise beglichen hat und dem diese ausschließlich zugutegekommen sind“, sagt Tim Müller.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.10.2023 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2068557
Anzahl Zeichen: 3026
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tim MüllerAnika Knop
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 217516-700+49 (89) 5898-1323
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 418 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unrechtmäßige Betriebsausgaben: Verursacher muss Gewinne selbst versteuern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
akf bank auf der Agritechnica 2023 ...
Die Agrarbranche ist mit großen Herausforderungen konfrontiert. So gilt es, eine höhere Produktivität bei gleichzeitig mehr Schutz für Umwelt und Klima sicherzustellen. Innovative wie bezahlbare Technik ist entsprechend stark gefragt. Mit individuellen Finanzierungslösungen steht die akf bank a
Regen in Indien bedeutet starke Goldnachfrage ...
Meist mögen wir den Regen nicht. Für Goldanleger bietet Regen jedoch Chancen, vor allem, wenn er in Indien fällt. Ein gutes Zeichen: „Das India Meteorological Department (IMD) bestätigte, dass sich das ganze Land am 2. Juli offiziell im Monsun befand.“ Wer im heute volkreichsten Land der Erd
Regen in Indien bedeutet starke Goldnachfrage ...
Ein gutes Zeichen: „Das India Meteorological Department (IMD) bestätigte, dass sich das ganze Land am 2. Juli offiziell im Monsun befand.“ Wer im heute volkreichsten Land der Erde keinen Regen mag, hat eine schwere Zeit. Doch in Indien liebt die Mehrzahl der Bevölkerung den Regen. Steht das wi
Puma Exploration erbohrt eine Reihe gestapelter hochgradiger Goldquarzgänge in Williams Brook ...
. - Bohrung WB23-125 lieferte 50,85 m mit 1,05 g/t Gold. - Die Goldmineralisierung erstreckt sich über 90 m ab der Oberfläche in einer Reihe gestapelter hochgradiger Quarzgänge. - Alle 11 Bohrungen durchteuften die anvisierten Quarzgänge




