Saisonfahrzeuge: Winterschlaf richtig vorbereiten

Saisonfahrzeuge: Winterschlaf richtig vorbereiten

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TÜV Rheinland: Schäden an Oldtimer, Wohnmobil oder Motorrad in den Wintermonaten vermeiden / Batterie abklemmen und ausbauen / Fahrzeuge ohne Straßenzulassung nur auf privatem Grund abstellen / Staunässe und Schwitzwasser vermeiden




(PresseBox) - Das Saisonkennzeichen ist vor allem bei Motorradfahrern sehr beliebt. Wer im Winter auf die Straßenzulassung verzichtet, spart Geld – zumal von Motorradfahrten über glatte und verschneite Straßen aus Sicherheitsgründen ohnehin abzuraten ist. Auch viele Autofahrer, die zusätzlich zum Alltagswagen ein besonderes Fahrzeug wie ein Cabrio, Oldtimer oder Wohnmobil besitzen, greifen gerne auf das Saisonkennzeichen zurück.

Luftdruck erhöhen oder Fahrzeug aufbocken

Damit Fahrzeuge den Winterschlaf möglichst unbeschadet überstehen, ist einiges zu beachten. So sollte beispielsweise der Luftdruck in den Reifen erhöht werden. „Noch besser ist es, das Fahrzeug aufzubocken, um die Reifen komplett zu entlasten“, rät Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. „Das zwischenzeitliche Starten während der Stilllegung ist hingegen überflüssig. Besser: Batterie abklemmen und ausbauen.“ Denn Steuergeräte für die Fahrzeugelektronik verbrauchen auch bei abgestelltem Motor Strom, was eine Tiefentladung und damit die Schädigung der Batterie zur Folge haben kann.

Reinigung schützt vor Korrosion und Lackschäden

Bevor das Fahrzeug in den Winterschlaf geht, sollte man ihm außerdem eine gründliche Reinigung gönnen – von innen und außen. Denn Sauberkeit beugt unter anderem Korrosion vor. Das Polieren und die Verwendung von Hartwachs schützen die Lackierung, ein Tuch als Abdeckung ist ebenfalls empfehlenswert. „Am besten Stoff- oder Leinentücher zum Schutz des Fahrzeugs verwenden, denn bei Plastikfolien entsteht Schwitzwasser“, sagt TÜV Rheinland-Experte Mißbach. „Außerdem sollte die Garage stets gut belüftet sein, damit sich keine Staunässe bildet.“

Stillgelegtes Fahrzeug nur in der Garage oder privat parken

Das Fahrzeug nach der Stilllegung einfach am Straßenrand abzustellen, ist keine Option. „Ist die Straßenzulassung aufgrund eines Saisonkennzeichens erloschen, muss das Fahrzeug in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz geparkt werden“, sagt Mißbach. „An der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen ist dies nicht erlaubt.“



Weitere Informationen zu Dienstleistungen rund um Oldtimer gibt es bei TÜV Rheinland unter www.tuv.com/oldtimer.

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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Datum: 27.10.2023 - 14:15 Uhr
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