NEIN zur betrieblichen Rasterfahndung
ID: 207120
NEIN zur betrieblichen Rasterfahndung
Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz aus dem Hause de Maiziére liest sich wie ein Katalog des datenschutzrechtlichen Grauens:
Mitarbeiterortung per GPS, das Scannen von Mitarbeiterdaten und Mailverkehr, Wühlen in sozialen Netzwerken zur Informationsgewinnung bis hin zur möglichen Videoüberwachung in Ausnahmefällen.
Die angemahnte "Verhältnismäßigkeit" beim Einsatz der Mittel ist nur ein Feigenblatt vor dem kompletten Abbruch an der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Abgesehen davon, dass durch diese Maßnahmen ein permanentes Klima des Misstrauens in Unternehmen entsteht, gefährden sie das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für mehr Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. DIE LINKE fordert klare Rechtsvorschriften, die den Schutz von Arbeitnehmerdaten absolut garantieren. Verstöße dagegen müssen empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ungenügender Datenschutz macht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade in Zeiten der Krise erpressbar. Das wird DIE LINKE nicht hinnehmen.
Quelle:
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/
artikel/nein-zur-betrieblichen-rasterfahndung/
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 04.06.2010 - 23:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 207120
Anzahl Zeichen: 1716
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 243 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NEIN zur betrieblichen Rasterfahndung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE LINKE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).