Der Bau-Turbo-Pakt
ID: 2072563
Letzte Woche konnten sich Bund und Länder auf den sogenannten „Bau-Turbo-Pakt“ einigen. Unter § 246 e Bau-Turbo-Norm soll dieser Pakt dann ins Baugesetzbuch aufgenommen werden.
Letzte Woche konnten sich Bund und Länder auf den sogenannten „Bau-Turbo-Pakt“ einigen. Unter § 246 e Bau-Turbo-Norm soll dieser Pakt dann ins Baugesetzbuch aufgenommen werden.
Aber was genau soll die Norm bewirken?
Damit Bürokratie abgebaut und Wohnraum schneller geschaffen werden kann, sollen bis 2026 Bauvorhaben durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der rechtlichen Vorgaben schneller geplant und umgesetzt werden können, wenn es sich um Ort mit hohem Bedarf nach Wohnraum handelt.
Inhalt der Bau-Turbo-Norm
Wie aber soll eine Beschleunigung stattfinden?
Ist die zuständige Gemeinde einverstanden, so kann beim Antrag auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Diese Regelung gilt aber nur befristet und Bauvorgaben wie bezüglich des Brandschutzes müssen natürlich dennoch eingehalten werden.
Dank einer bundesweit einheitlichen Genehmigungsfiktion sollen die Prozesse ebenfalls beschleunigt werden. Genauer bedeutet dies, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde innerhalb einer dreimonatigen Frist nicht über diesen entscheidet.
Unter bestimmten Bedingungen soll der Ausbau von Dachgeschossen genehmigungsfrei werden. So soll der bislang ungenutzte Raum schnell umgenutzt werden können.
Bislang musste jeder Wohnung auch ein PKW-Stellplatz zugehörig sein. Dies hat viele Bauvorhaben behindert, da nicht immer ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Nun soll bei Umbauten und Aufstockungen, wie beim Ausbau des Dachgeschosses, diese Kfz-Stellplatzpflicht entfallen.
Es soll ein neuer Gebäudetyp E eingeführt werden. Damit sollen Leitlinien und Prozessempfehlungen gegeben werden, die unter Anderem Architekten dazu bringen sollen, kreativere und kostengünstigere Bauvorhaben zu konzipieren und umzusetzen.
Auch serielles und modulares Bauen soll gefördert werden. Wurde ein Bauteil einmal genehmigt, soll dies bundesweit gelten. So werden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zudem sind in Serie hergestellte Häuser deutlich günstiger, was zu mehr bezahlbaren Wohnraum führt.
Zuletzt soll es auch möglich gemacht werden, Wohnraum näher an Gewerbegebiete zu bauen. Entscheidend ist hierbei zwar immer noch die Intensität der Lärmbelastung, jedoch soll durch Anpassung der TA Lärm, sowie durch passive Schallschutzmaßnahmen eine Annäherung möglich gemacht werden.
Dieser Bau-Turbo-Pakt soll aber nur ein Baustein sein, mit dem Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden sollen. Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Datum: 20.11.2023 - 11:40 Uhr
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Freigabedatum: 21.11.2023
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