„Recht auf Balkonkraftwerk“ kommt im Frühling

„Recht auf Balkonkraftwerk“ kommt im Frühling

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Der Bundestag wird erst im neuen Jahr das Recht auf ein Balkonkraftwerk beschließen. Dann können z. B. Mieter ohne überzogene Auflagen von Eigentümern eine Steckersolaranlage installieren. Erster Hersteller bietet hierzu schon Lösung an.



Ein Wattmeister Balkonkraftwerk für MietwohnungenEin Wattmeister Balkonkraftwerk für Mietwohnungen

(firmenpresse) - Kommt das „Recht auf ein Balkonkraftwerk“? Diese Frage wird aller Voraussicht nach wohl erst im kommenden Frühling per Gesetz beantwortet sein. Denn der gesetzliche Anspruch wird es dieses Jahr nicht mehr in die Beratungen schaffen. Inhalt ist die Aufnahme von Steckersolargeräten in den gesetzlichen Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Beschluss im Frühjahr

Das Onlineportal Golem.de hatte darüber berichtet und auf Anfrage von der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag erfahren, dass der im September 2023 beschlossene Gesetzentwurf voraussichtlich erst am 18. Januar 2024 in der ersten Lesung beraten wird. Somit werde es wohl erst im zweiten Quartal zum Inkrafttreten des Gesetzes kommen. Hierbei handelt es sich um eine eigene Initiative, die auf die bereits beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) folgt.

Erste Lösungen aus Deutschland auf dem Markt

Obwohl sich also die Verabschiedung des Gesetzes noch etwas verzögert, haben erste Hersteller schon begonnen, die kommenden technischen und rechtlichen Möglichkeiten bei ihren Anlagen zu berücksichtigen. So wie auch die Hamburger Firma Wattmeister, die als erster deutscher Hersteller ihre Balkonkraftwerke entsprechend konstruiert hat. Mit eigener Herstellung in Norddeutschland entwickelt Wattmeister vormontierte Plug-and-Play-Systeme, die von Wohnungseigentümer und Mieter in weniger als 5 Minuten installiert und angeschlossen werden können.

Keine absurden technische Vorgaben mehr

Einige Vermieter und Immobilienverwaltungen haben bisher versucht, durch überzogene Auflagen und teils widersprüchliche Vorgaben ihren Mietern ein Balkonkraftwerk zu verbieten. Auch wenn ein direktes Verbot keine rechtliche Grundlage mehr hat, war dieser Trick immer wieder Grund für Ärger und Frust bei Mietern. Um dem entgegen zu wirken soll durch die Gesetzesinitiative in Zukunft Klarheit und Sicherheit herrschen für alle, die mit einem Balkonkraftwerk selbst eigenen Strom produzieren wollen.


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Datum: 29.11.2023 - 18:49 Uhr
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