Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ziehen vor Verfassungsgericht: Erweiterung des Untersuchungsauftrages unzulässig
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Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ziehen vor Verfassungsgericht: Erweiterung des Untersuchungsauftrages unzulässig
Aus Sicht der Opposition wird durch diese wesensverändernde Modifikation des Untersuchungsauftrages das verfassungsmäßig garantierte Minderheitsrecht des Art. 92 der Hessischen Verfassung (Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) verletzt. Der Hessische Landtag hatte in seiner Sitzung vom 28. Januar den Einsetzungsantrag von SPD und Grünen beschlossen, zugleich jedoch den Untersuchungsauftrag durch einen Antrag von CDU und FDP gegen den Willen der Opposition durch Zusatzfragen maßgeblich verändert. So solle untersucht werden, "inwieweit im Vorfeld des Untersuchungsausschusses 18/1 zur Ermöglichung dieses Untersuchungsausschusses Kontakt der vier Steuerbeamten zu Abgeordneten des Hessischen Landtages bestand". Zudem solle auch die Krankheitsgeschichte der Steuerfahnder en detail durchleuchtet werden. "Diese Praxis der Regierungsmehrheit ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig", so Schmitt. "Hier wird sonnenklar, dass es CDU und FDP nicht an einer schnellen Aufklärung gelegen ist, sondern dass sie durch Aufblähung vom eigentlichen Untersuchungsschwerpunkt ablenken wollen".
"Es ist mit den Händen zu greifen, dass CDU und FDP versuchen, mit unlauteren Mitteln das legitime Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit mit Füßen zu treten", so Kaufmann. Schmitt und Kaufmann kündigen an, sich davon jedoch nicht abhalten zulassen, die Mobbing-Fälle und Strafpensionierungen der ehemaligen Steuerfahnder des Finanzamts Frankfurt V umfassend und lückenlos aufzuklären.
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Datum: 07.06.2010 - 15:17 Uhr
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