Prellungen und Hämatome nach einem Verkehrsunfall – Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
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Hatten Sie einen Unfall? Wir kümmern uns um die Unfallregulierung. Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um alle Fragen des Unfallgeschehens. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, so dass er die optimalen Voraussetzungen für die effiziente Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte bei einem Verkehrsunfall mit sich bringt.

(firmenpresse) - Welchen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie bei einer erlittenen Prellung oder Hämatom nach einem Unfall?
Ein Aufprall auf das Armaturenbrett oder anderer Gegenstände im Auto können beim Verkehrsunfall sehr leicht passieren. Oft merkt der Betroffene die Schwellungen oder schmerzhaften Verfärbungen seiner Haut erst Tage später. Auch wenn diese Verletzungen im Vergleich zu Brüchen oder anderen Wunden eher gering sind, kommt auch hier ein Schmerzensgeld in Frage, soweit die Bagatellgrenze überschritten wird.
Ein blauer Fleck, also ein Hämatom, verschwindet oft nach wenigen Tagen und ist außer der äußerlichen Gestalt nicht weiterhin beeinträchtigend für den Betroffenen. Daher wird es oft nur schwer gelingen, für solche Fälle Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Bei Prellungen ist dies jedoch anders, da diese oft mit nicht unerheblich starken Schmerzen einhergehen und die Lebensqualität des Verletzten durchaus mindern können. Eine Prellung entsteht üblicherweise durch eine Form der Gewalteinwirkung, die sich bei Verkehrsunfällen meist in einer Form des Stoßens ereignen. Dadurch kommt es im Gewebe zu einer Zerreißung der Bindegewebsstrukturen, die sich äußerlich zwar nicht erkennen lassen, aber durch Anschwellen der betroffenen Stelle äußern. Auch innere Prellungen können entstehen.
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Datum: 07.12.2023 - 07:25 Uhr
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