Achtung Bußgelder für SCIP Meldung

(PresseBox) - Fehlerhafte oder unterbliebene SCIP-Meldungen SVHC-haltiger Artikel werden zukünftig sanktioniert: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld pro Fall. Das Gesetz ist am 24.11.2023 in Kraft getreten.
Am 23.11.2023 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 313) das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes verkündet. Darin wurden neben der Aufnahme von Vorschriften zur Einrichtung eines zentrales Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter anderem mit § 26 ChemG die Bußgeldvorschriften und mit § 27 die Strafvorschriften und damit zur Sanktionierung des unmittelbar geltenden Unionsrechts angepasst und Bußgeld- bzw. Straftatbestände für eine unterlassene oder fehlerhafte Meldung SVHC-haltiger Artikel in die SCIP Datenbank der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) eingeführt. SVHC-haltige Artikel sind Erzeugnisse, die einen oder mehrere besonders besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste) > 0,1 Gewichtsprozent in sich bergen.
Demnach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig, die SCIP-Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld pro Fall kann die Konsequenz sein. Das Gesetz ist in seiner novellierten Form, mit Ausnahme von Artikel 1 Nummer 9, am 24.11.2023 in Kraft getreten.
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Die trade-e-bility GmbH (ehemals TMK Retail Service & Consulting GmbH) wurde 2014 gegründet und bietet für Hersteller, Einführer und Händler externes Qualitätsmanagement für Nonfood-Produkte an. Ziel ist es, den Herstellungs- oder Einkaufsprozess aktiv zu begleiten und alle Aspekte der Marktfähigkeit mit abzuprüfen. Dadurch sind die Kunden der trade-e-bility GmbH weitestgehend vor Abmahnungen geschützt und können erfolgreich und fokussiert neue Kunden und Geschäftsfelder erschließen. Die trade-e-bility GmbH ist unabhängig von Prüfinstituten, verbindet langjähriges Knowhow mit modernem Prozessmanagement und versetzt den Kunden somit in die Lage, Produktkonformität zu niedrigen Preisen herzustellen. Die Geschäftsführer sind Oliver Friedrichs und Hjalmar Vierle. trade-e-bility gehört neben den Partnerunternehmen take-e-way GmbH und get-e-right GmbH zu den Lösungen der e-systems Holding GmbH & Co. KG. Unter ihrem Dach bündelt die e-systems die Expertise der drei spezialisierten Unternehmen rund um die Themen Erweiterte Herstellerverantwortung und Product Compliance.
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Die trade-e-bility GmbH (ehemals TMK Retail Service & Consulting GmbH) wurde 2014 gegründet und bietet für Hersteller, Einführer und Händler externes Qualitätsmanagement für Nonfood-Produkte an. Ziel ist es, den Herstellungs- oder Einkaufsprozess aktiv zu begleiten und alle Aspekte der Marktfähigkeit mit abzuprüfen. Dadurch sind die Kunden der trade-e-bility GmbH weitestgehend vor Abmahnungen geschützt und können erfolgreich und fokussiert neue Kunden und Geschäftsfelder erschließen. Die trade-e-bility GmbH ist unabhängig von Prüfinstituten, verbindet langjähriges Knowhow mit modernem Prozessmanagement und versetzt den Kunden somit in die Lage, Produktkonformität zu niedrigen Preisen herzustellen. Die Geschäftsführer sind Oliver Friedrichs und Hjalmar Vierle. trade-e-bility gehört neben den Partnerunternehmen take-e-way GmbH und get-e-right GmbH zu den Lösungen der e-systems Holding GmbH & Co. KG. Unter ihrem Dach bündelt die e-systems die Expertise der drei spezialisierten Unternehmen rund um die Themen Erweiterte Herstellerverantwortung und Product Compliance.
Datum: 12.12.2023 - 06:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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