Amtsgericht München Registergericht lehnt Antrag der KB Holding GmbH auf Löschung der eingetragenen Kapitalerhöhung ab
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Die KB Holding GmbH ist der Auffassung, dass die eingetragene Kapitalerho?hung aus Genehmigten Kapital nichtig und daher gema?ß § 395 FamFG zu lo?schen sei. Eine Lo?schung der in Frage stehenden Eintragung hat das Amtsgericht Mu?nchen nicht veranlasst, da der Eintragung kein Mangel einer wesentlichen Voraussetzung und keine Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zugrunde liegt. Nach der Entscheidung des Gerichts wurden zudem sa?mtliche fu?r die Anmeldung der Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals erforderlichen Unterlagen und Beglaubigungen mit der Anmeldung eingereicht.
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Datum: 19.12.2023 - 12:45 Uhr
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