Hessische Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz

Hessische Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz

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Hessische Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz



(pressrelations) -
08.06.2010 - Pressemitteilung

Die FIFA-WM kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Weltmeisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen Übertragungen von Spielen auf Straßen und Plätzen bis 1 Uhr nachts feiern. Das hat die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger am Dienstag in Wiesbaden erklärt. Hintergrund ist eine besondere Verordnung über den Lärmschutz, die die Landesregierung für den Zeitraum der Fußball-WM erlassen hat.

Die üblicherweise für den Tag (bis 22 Uhr) geltenden Immissionsrichtwerte werden zur WM bis 1 Uhr nachts verlängert. "Public Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden", betonte Lautenschläger.

Die Regelung gilt nach den Worten der Ministerin übrigens nicht in Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten, weil die dort lebenden Personen der Ruhe bedürfen.


Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Christoph Zörb, Mainzer Str. 80, D-65189 Wiesbaden
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E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de

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Datum: 08.06.2010 - 11:17 Uhr
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