Neues Jahr, neue Heizung? Diese Heizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden

Neues Jahr, neue Heizung? Diese Heizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden

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(firmenpresse) - Mit dem neuen Jahr startet auch das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Das Ziel, das mit dem überarbeiteten GEG verfolgt wird, ist die Klimawende auf dem Gebäudesektor voranzutreiben. Das soll unter anderem durch umweltfreundliche Heiztechnik erreicht werden. Die Anforderungen an neue Heizungen werden angehoben und die Investitionskosten, die auf die Verbraucher zukommen, mit staatlicher Förderung abgemildert. Doch welche Heizungen sind überhaupt noch zugelassen?
Generell sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 % mit erneuerbarer Energie heizen. Während diese Regel für Neubauten im Neubaugebiet bereits ab dem 1.1.2024 gilt, gibt es für den Heizungstausch im Bestand Ausnahmen und Übergangsregelungen, die auch noch den Einbau von Gas- oder Ölheizungen zulassen. Für Neubauten, die nicht in einem ausgewiesenen Neubaugebiet entstehen, gelten die gleichen Regeln wie für den Heizungstausch im Bestand.

Diese Heizungen erfüllen die Vorgaben des GEG
Wärmepumpe – Die Wärmepumpe heizt mit Umweltwärme aus der Luft, Boden oder dem Wasser. Sie eignet sich für Neubauten und viele Bestandsgebäude und erfüllt die Vorgaben des GEG. Neben der Umweltfreundlichkeit bietet die Wärmepumpe Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und kann insbesondere bei der Einbindung einer hauseigenen PV-Anlage oder der Nutzung von Ökostrom CO2-neutral betrieben werden.

Hybridheizung – Hier werden verschiedene Energien kombiniert, zum Beispiel die Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung oder einer Biomasseheizung. Letztere wird bei sehr kaltem Wetter oder bei Spitzenlasten zugeschaltet. Insbesondere für den Heizungstausch im Bestand ist das eine gute Option: Den überwiegenden Teil des Jahres wird auf Basis erneuerbarer Energie geheizt.

Biomasseheizung – Holz, Hackschnitzel oder Pellets speisen die Biomasseheizung. Diese erfüllt die Vorgaben des GEG als erneuerbare Energie. Der Rohstoff Holz ist jedoch begrenzt und es muss mit steigenden Kosten gerechnet werden.



Anbindung an ein Fernwärmenetz – Hier besteht die Heizungslösung darin, keine eigene Heizung einzubauen, sondern durch ein zentrales Heizkraftwerk oder Blockheizkraftwerk direkt mit heißem Wasser versorgt zu werden. Dazu muss Infrastruktur in Form eines Rohrnetzwerks vorhanden sein. Diese Möglichkeit soll durch die kommunale Wärmeplanung perspektivisch ausgebaut werden, wird jedoch nicht flächendeckend und in allen Regionen umsetzbar sein.

Stromdirektheizung – Bereits jetzt stammen 50 % des Netzstroms aus erneuerbaren Energiequellen. Bis 2035 sollen es 100 % sein. Aus diesem Grund gelten Stromheizungen als klimafreundliche Lösung und eignen sich insbesondere für gut gedämmte Gebäude mit geringem Wärmebedarf. Zu den Stromdirektheizungen zählen zum Beispiel Infrarotheizungen.

Solarthermie-Heizung oder Solarthermie Hybrid-Heizung – Solarthermische Anlagen machen Sonnenenergie in Form thermischer Energie nutzbar. Meist sorgt sie jedoch nur in Kombination mit einer weiteren Heizung für ausreichend Wärme, um auch im Winter für ausreichend Heizungs- und Warmwasser zu sorgen. Als Hybridheizung mit Biomasse erfüllt sie die Anforderungen des GEG voll. Die Kombination mit einer fossilen Heizung ist denkbar, allerdings wird es insbesondere bei älteren Gebäuden schwierig, auf einen Anteil von 65 % erneuerbare Energie zu kommen.
Fossile Heizungen, also Heizungen, die mit Gas oder Öl betrieben werden, dürfen grundsätzlich nur noch nach einer Beratung durch einen Heizungsfachmann erfolgen. Außerdem müssen ab 2029 erneuerbare Energien eingebunden werden. Neue Gas- oder Ölheizungen sind übergangsweise auch zulässig, wenn sie mit 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Umsetzbar ist das als Hybridheizung gemeinsam mit der Wärmepumpe oder beim anteiligen Betrieb mit Bio-Methan oder erneuerbaren Flüssigbrennstoffen.

Fragezeichen bei Verbrauchern – Antworten von Heizungsexperten
Die Tendenz des Heizungsgesetzes ist klar, doch die Regelungen, Ausnahme- und Übergangsregelungen sind recht komplex. Solange die aktuelle Gas- oder Ölheizung läuft, besteht keine Austauschpflicht. Dennoch sollten sich Hausbesitzer bereits jetzt mit dem Thema auseinandersetzen, um die Entscheidung für die neue Heizung vorzubereiten. Kompetente Ansprechpartner finden Hausbesitzer beim Haustechnikshop Selfio. Denn dort werden nicht nur moderne Heizungsanlagen verkauft, sondern Kunden individuell und fachlich versiert beraten. Unabhängig, kompetent und unverbindlich finden hier Hausbesitzer die Heizung, die zu ihnen und dem Gebäude passt, allen Vorgaben entspricht und zukunftssicher ist.

Weiterführende Informationen zu modernen Heizungssystemen sind erhältlich unter Wärmeerzeuger bei Haustechnikshop Selfio.
Bad Honnef, im Januar 2024

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Datum: 16.01.2024 - 11:06 Uhr
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Freigabedatum: 16.01.2024

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