Grundeigentümer-Verband Hamburg kritisiert den Grundsatz der staatlichen Förderung
Gesetzliche Verpflichtung darf kein Ausschlusskriterium für staatliche Förderung sein
Staatliche Fördermittel werden jedoch grundsätzlich nur so lange gewährt, wie die umzusetzende Maßnahme nicht gesetzlich gefordert wird. Ein gutes Beispiel hierfür sind Solargründacher, die laut Hamburgischen Klimaschutzgesetz ab 2027 verpflichtend werden. Aktuell wirbt die Hamburger Umweltbehörde beispielsweise damit, schnell zu handeln und den „extra Fördertopf“ zu nutzen, da es ihn nur noch bis Ende 2026 gibt (https://www.hamburg.de/klimaschutzgesetz/17384142/solargruendaecher/).
Der Grundeigentümer-Verband Hamburg fordert hier ein Umdenken.
„In unseren Augen kann es nicht sein, dass gesetzlich auferlegte Pflichten nicht gleichzeitig auch finanziell gefördert werden. Das gilt insbesondere für die vielen Maßnahmen, die der Senat und der Gesetzgeber fordern, um den Klimaschutz zu verbessern“, sagt Rechtsanwalt Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg. „Die ehrgeizigen Klimaziele im Gebäudesektor können nur erreicht werden, wenn private Grundeigentümer auch finanziell vollumfänglich unterstützt werden. Wir raten dem Hamburger Senat deshalb dringend dazu, ein Nebeneinander von gesetzlichen Pflichten und finanzieller Förderung zu überdenken und zu ermöglichen“, so Flomm weiter.
Im politischen Diskurs hält sich die Auffassung, dass es rechtlich nicht möglich sei, gesetzliche Verpflichtungen finanziell zu fördern. Die Stiftung Umweltenergierecht konnte diese Auffassung allerdings schon 2021 im Rahmen einer Studie widerlegen. Die Autoren kamen hier zu dem Schluss, dass weder das nationale Recht noch das europäische Beihilferecht ein Nebeneinander von gesetzlichen Pflichten und finanzieller Förderung ausschließt.
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Über den Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e. V.:
Der Grundeigentümer-Verband von 1832 e. V. ist Hamburgs älteste Interessenvertretung für Haus- und Grundeigentümer. Zu den aktuell mehr als 31.000 Mitgliedern zählen Eigenheimer, Wohnungseigentümer, Vermieter, Verwalter und Wohnungsunternehmen. Der Verband stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Experten zur Verfügung, die in allen Fragen rund um die Immobilie beraten. Das Beratungsspektrum umfasst Immobilienrecht, Bautechnik, Wertermittlung von Grundbesitz, Energie, Umwelt und Gebäudetechnik, Steuern und Finanzierung. Der Grundeigentümer-Verband Hamburg ist Mitglied bei Haus & Grund Deutschland.
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Glockengießerwall 19
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Telefon: 040 / 30 96 72-70
E-Mail: kollar(at)grundeigentuemerverband.de
Datum: 22.01.2024 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.01.2024
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