Lohnsteueroptimierung beginnt nicht erst mit der Steuererklärung

Lohnsteueroptimierung beginnt nicht erst mit der Steuererklärung

ID: 2080564

Aktuell gibt es in unserem Land eine Diskussion, ob sich Arbeit wirklich noch lohnt. Wer sich seine Lohnabrechnung anschaut, bekommt bei der Höhe der Abzüge nicht selten Tränen in den Augen. Die Steuererklärung bietet zwar Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Wer Steuern sparen möchte, muss mit der Optimierung eher beginnen.




Mehr Netto vom Brutto?

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat dieses Versprechen für 2024 gegeben. Tatsächlich werden einige Steuerfreibeträge angehoben, die insgesamt jedoch nicht mehr als ein Ausgleich der Inflation bedeuten. Besonders in den niedrigen und mittleren Gehaltsgruppen dürften Arbeitnehmer am Ende weniger im Portemonnaie haben. Das Bundesfinanzministerium betont, dass der Grundfreibetrag um 696 auf 11.604 Euro steigt. Das sind 967 Euro im Monat, 58 Euro mehr als im Vorjahr.

Richtig ist, dass dadurch die Steuern allgemein sinken, wenn das Einkommen nicht steigt. Geringverdiener werden dadurch aufgrund der Steuerprogression weniger entlastet als Menschen mit einem hohen Einkommen. Andererseits steigen zahlreiche Belastungen. Zu den größten Pasten gehören die Sozialversicherung, der CO2-Preis, Netzentgelte und die Mehrwertsteuererhöhung für Gas und die Gastronomie. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft hat errechnet, dass die geringere Einkommensteuer bei geringen Löhnen die höheren Belastungen nicht kompensieren. 

Als niedriges Einkommen haben die Ökonomen 42.000 Euro im Jahr, also 3.500 Euro im Monat angenommen. Dies ist in einer 36-Stunden-Woche ein Stundenlohn von 22,44 Euro. Mit einem Brutto-Netto-Rechner kann berechnet werden, wie sich eine Lohnerhöhung auswirken würde. Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer wohnt in Hessen und muss bei seiner Krankenkasse den aktuell durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent zahlen. Dann bleiben für jemanden, der keiner Kirche angehört, in der Steuerklasse eins am Ende 2.330,50 Euro übrig. 

Eine Gehaltserhöhung um 300 Euro macht auf dem eigenen Konto ein Plus von 164,02 Euro aus. Der Staat kassiert also fast die Hälfte der höheren Bruttobezüge. Ein Single ohne Kinder kann steuerlich nicht viel an dieser Tatsache ändern. Anders ist es bei Alleinerziehenden, die Vorteile durch einen Wechsel in die Lohnsteuerklasse 2 haben. So steigt der Nettolohn aus dem ersten Beispiel bei einem Kind um 117,50 auf 2.448 Euro. Mit einem Brutto-Netto-Rechner können Verheiratete zudem errechnen, ob sich die Lohnsteuern drei und fünf für sie lohnen.

Geldwerte Vorteile mitnehmen

Geldwerte Vorteile sind aktuell sehr beliebt. Die private Nutzung des Dienstwagens, der Eintritt ins Fitnesscenter, Personalrabatte oder die Gesundheitsförderung sind jedoch normalerweise steuerpflichtig. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 Euro im Monat bleiben steuerfrei. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen. So darf das Unternehmen eine Weihnachtsfeier ausrichten, die pro Mitarbeiter bis zu 110 Euro kosten darf. Für die Gesundheitsprävention sind 600 und für Mitarbeiterrabatte 1.080 Euro steuerfrei. Zudem müssen auf Mitarbeiteraktien im Wert von 1.440 Euro keine Steuern gezahlt werden.

Dem steuerpflichtigen Bruttolohn nicht angerechnet werden:

  • ein Jobticket für den ÖPNV
  • Zuschüsse für die Kinderbetreuung
  • Weiterbildungen
  • Verpflegung in Form von Obst und Getränken
  • arbeitsbedingte Umzüge


Bei Jobangeboten lohnt es sich also, die Art der Benefits auf Steuerrelevanz zu prüfen. Übrigens, nicht immer ist der Arbeitgeber mit den meisten Sachleistungen auch der beste.

Insgesamt lohnt sich jedoch, einen Teil des Lohns in Sachzuwendungen umwandeln zu lassen.

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Datum: 26.01.2024 - 10:08 Uhr
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