Vandalismus am Auto: Wer zahlt den Schaden?

Vandalismus am Auto: Wer zahlt den Schaden?

ID: 2081992

R+V-Infocenter: Auto während der anstehenden närrischen Tage außerhalb der"Krawallzone" parken



(Bildquelle: Pixabay)(Bildquelle: Pixabay)

(firmenpresse) - Wiesbaden, 6. Februar 2024. Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, eingeschlagene Scheiben: Vandalismus gehört zu den häufigsten Schadensursachen - und nicht immer trägt die Kfz-Versicherung alle Kosten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, das Auto etwa während der anstehenden närrischen Tage außerhalb der "Krawallzone" zu parken.



Mit Beginn des Straßenkarnevals steigt das Risiko, dass Autos mutwillig beschädigt werden. "Da kann von einem kleinen Kratzer im Lack bis hin zu einem Totalschaden durch einen Brandanschlag alles dabei sein", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. "Die Täterinnen und Täter werden meist nicht gefasst. Dann bleibt Betroffenen nur die Möglichkeit, sich an die eigene Versicherung zu wenden."



Art des Schadens entscheidend

Doch ob die eigene Kfz-Versicherung zahlt oder nicht, hängt vom Versicherungsvertrag und der Art des Schadens ab. Bei einem Brand übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten in der Regel komplett - auch bei einem Totalschaden. Zudem ist Glasbruch auch durch Vandalismus darüber abgedeckt. Alle anderen Vandalismusschäden erstattet hingegen nur die Vollkaskoversicherung. Das gilt für einen abgebrochenen Spiegel ebenso wie für den verkratzten Fahrzeuglack. "Zahlt die Vollkaskoversicherung, folgt die Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse", erklärt R+V-Experte Richter die Folgen.



Umso wichtiger ist es, bei angekündigten Demonstrationen, Großveranstaltungen, aber auch den anstehenden Fastnachts- oder Karnevalsumzügen das Auto an einem sicheren Ort abzustellen. "Am besten eignen sich eine Garage oder ein Stellplatz fernab des närrischen Treibens", rät Richter. Ebenfalls sinnvoll: regelmäßig nach dem Auto schauen.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Bei Vandalismusschäden am Auto sollte zuerst die Polizei informiert werden. Anschließend die Schäden fotografieren und der Versicherung melden.



- Wird das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus beschädigt, haftet der Parkhausbetreiber in der Regel nicht.

- Können Täterinnen oder Täter ausfindig gemacht werden, müssen diese den Schaden zahlen. Ist die eigene Kfz-Versicherung zwischenzeitlich für Kosten aufgekommen, wird sie Schadensersatz geltend machen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  STEP-G Standort Bonn erneut mit IRIS Level Silber zertifiziert Shell Fleet Solutions bietet exklusiven Frühbucherrabatt für Mautlösungen an
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.02.2024 - 14:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2081992
Anzahl Zeichen: 2531

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 341 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vandalismus am Auto: Wer zahlt den Schaden?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall ...

Wiesbaden, 3. September 2025. Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick ...

Akku leer: Gefahren beim Laden von E-Bikes ...

Wiesbaden, 25. August 2025. E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter ...

Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter? ...

Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden wer ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z