Testierfreiheit geht vor Berufsrecht: Patienten dürfen Ärzte als Erben einsetzen
ID: 2083124

(PresseBox) - Das ärztliche Berufsrecht kann Patienten nicht verbieten, ihren Arzt als Erben einzusetzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden.
Der verhandelte Fall
Im entschiedenen Fall hatte eine Patientin ihren Arzt als Miterben eingesetzt. Nach ihrem Tod focht ein anderer Miterbe das Testament an. Nach den Bestimmungen der ärztlichen Berufsordnung hätte der Arzt nicht als Erbe eingesetzt werden dürfen, das Testament sei deswegen teilweise nichtig.
In der einschlägigen Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte in Hessen heißt es in Paragraph 32: Es ist Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Das Nachlassgericht hat die Erbeinsetzung deswegen für nichtig gehalten.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG Frankfurt als nächste Instanz war anderer Ansicht: Anders als zum Beispiel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen hat nicht der Gesetzgeber dieses Verbot erlassen, sondern die Landesärztekammer (Beschluss vom 3. Januar 2024, 21 W 91/23). Diese kann aber verbindliche Regelungen nur für Ärzte erlassen, nicht auch für Patientinnen und Patienten. Ein Verbot, den behandelnden Arzt als Erbe einzusetzen, wäre ein unangemessener Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Testierfreiheit und deswegen unzulässig.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
„Das Urteil schützt die freie Willensentscheidung des Patienten“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München. „Eine Einflussnahme auf diesen Willen durch den Behandler verbietet sich natürlich von selbst.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.02.2024 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2083124
Anzahl Zeichen: 2085
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michaela Diesendorf
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 5898-2672
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Testierfreiheit geht vor Berufsrecht: Patienten dürfen Ärzte als Erben einsetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Praxisverkauf: Keine Steuerermäßigung für den variablen Kaufpreis ...
Wer eine Praxis verkauft, der muss neben dem Festkaufpreis vereinbarte variable Kaufpreisbestandteile erst zum Zeitpunkt ihrer Zahlung als nachträgliche Einnahmen voll versteuern. Der variable Kaufpreis ist nicht dem steuerlich zu begünstigenden festen Verkaufspreis einzubeziehen. Hintergrund In d
Umzugskosten absetzen: Was das Finanzamt in der Steuererklärung anerkennt ...
Steuerpflichtige können einen Teil der Umzugskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt unter bestimmten Bedingungen auch bei privaten Umzügen. Welche Aufwendungen Umzugswillige ansetzen können und was zu beachten ist, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Michaela Jeske in Würzburg. Nebe
Was gilt für die Umsatzsteuer bei Lieferungen von Wirtschaftsgütern als Hilfsgeschäfte- ...
Pauschalierende Land- und Forstwirte müssen sich auf weitere Einschränkungen in der Umsatzsteuerpauschalierung einstellen. Nun sind auch einige Hilfsgeschäfte nicht mehr der Durchschnittssatzbesteuerung zu unterwerfen. Hilfsgeschäfte im Rahmen eines luf-Betriebes Laut Bundesfinanzhof (Urteil v
Steueränderungen: Was für Ärzte 2024 wichtig ist ...
Die Bundesregierung will auch für dieses Jahr eine Menge neuer Steuergesetze auf den Weg bringen. Damit kommen auf Ärztinnen und Ärzte wieder einige Änderungen zu. Was genau sich ändert, wann und wie die neuen Regeln umzusetzen sind, wissen wir allerdings erst, wenn der Gesetzesentwurf verabsch




