Atom-Gesetz muss in den Bundesrat

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Atom-Gesetz muss in den Bundesrat



(pressrelations) - Nach Berichten über eine Vorentscheidung im Regierungslager über die Nichtzuleitung des Atom-Gesetzes an den Bundesrat wirft der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, der Bundesregierung einen "Putsch" vor. Ein solches Vorgehen sei mit dem demokratischen Konsens nicht vereinbar.
Ernst erklärt:

Das ist ein offener Bruch der Verfassung mit dem Ziel, ein Gesetz durchzubringen, das von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird, und für das es keine Mehrheit im Bundesrat gibt. So etwas wird zu Recht ein Putsch genannt. Das Atom-Gesetz muss in den Bundesrat. Das sagen unabhängige Experten. Mit Gefälligkeits-Gutachten soll aber hier ein Verfassungsbruch legitimiert werden. Es ist mit dem demokratischen Konsens nicht vereinbar, die Regeln der Verfassung nach eigener Lust und Laune auszulegen. Minister Röttgen muss noch in dieser Woche zu diesem Skandal Stellung nehmen und öffentlich erklären, ob es zutrifft, dass er den Bundesrat umgehen will. Wer die Verfassung sehenden Auges bricht, muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Bundesregierung erfüllt ab sofort dieses Kriterium.


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Datum: 09.06.2010 - 19:04 Uhr
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