Auskunftsrecht– worauf es ankommt

Auskunftsrecht– worauf es ankommt

ID: 2087281
(PresseBox) - „Was machen Sie mit meinen Daten?” – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von Unternehmen, dass sie Betroffenen auf diese Frage Auskunft geben können. Um zu erfahren, wie das in der Praxis funktioniert, beteiligen sich auch deutsche Landesdatenschutzaufsichtsbehörden an der europaweiten Aktion des Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), die in diesem Jahr zum Thema Auskunftsrecht läuft. Aus diesem Anlass informiert TÜV SÜD, was es mit dem Auskunftsrecht auf sich hat und was jetzt auf Unternehmen zu kommen kann.

Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit anwendbares Recht. Ob Kunde, Online-Nutzer oder Patient – jeder kann als sogenannte „betroffene Person” von erweiterten Auskunftsrechten Gebrauch machen. Verstoßen Unternehmen gegen dieses Auskunftsrecht, drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr– je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Worüber müssen Unternehmen Auskunft geben?

Betroffene Personen können bereits Informationen darüber verlangen, ob ein Unternehmen überhaupt personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet. Sollte ein Unternehmen personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeiten, so sind grundsätzlich weitere Auskünfte zu erteilen: Zu welchem Zweck werden diese verarbeitet? Wer hat sie bisher empfangen und wer soll sie künftig bekommen? Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert und welche Kriterien haben zur Festlegung dieser Zeitspanne geführt? Soweit die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben worden sind, so ist auch die Herkunft der Daten der betroffenen Person mitzuteilen. Ein Auskunftsersuchen muss zudem grundsätzlich innerhalb eines Monates beantwortet werden – gerade für unvorbereitete Unternehmen ist es oftmals nicht einfach, die entsprechenden Informationen in dieser Zeit zusammenzutragen.

Koordinierte Aktion der Datenschutzaufsichtsbehörden



Eine koordinierte Aktion des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) im Rahmen Coordinated Enforcement Frameworks ist in diesem Jahr dem Thema Auskunftsrecht gewidmet. Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligen sich in Deutschland daran. Unternehmen haben mit verschiedenartigen Prüfungen zu rechnen. Die Aufsichtsbehörden kündigten an, zuerst mit strukturierten Fragebögen zu arbeiten, auf deren Basis dann weitere Prüfungen folgen können.

Externe Datenschutzbeauftragte bereiten auf Prüfung vor

„Beim Auskunftsrecht gibt es viele Fallstricke. Klare Kommunikationswege sowie gelebte und dokumentierte Datenschutzprozesse sind entscheidend, um ein Auskunftsersuchen fristgerecht, zutreffend und vollständig beantworten zu können. Daher sollten Unternehmen jetzt noch einmal genau prüfen, ob sie alle von der DSGVO geforderten Maßnahmen ergriffen haben”, rät Dr. Max-Hendrik Böttcher, Datenschutzexperte von TÜV SÜD. „Externe Datenschutzbeauftragte, wie wir sie von TÜV SÜD stellen, begleiten und koordinieren alle Aspekte des Datenschutzes in Unternehmen. Aktuell richten sie besonderes Augenmerk auf die bestehenden Vorgehensweisen und Dokumente hinsichtlich des Auskunftsrechts. Damit können hohe Bußgelder vermieden werden.”

Weitere Informationen zum Angebot von TÜV SÜD rund um das Thema Datenschutz finden Sie unter https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/cyber-security/datenschutz.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  TuneFab Apple Music Converter Upgrade auf V4.0.0 Sichere Vernetzung in TI & Klinik
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.03.2024 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2087281
Anzahl Zeichen: 3925

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Laura Albrecht
Stadt:

München


Telefon: 08957912935

Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 218 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auskunftsrecht– worauf es ankommt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV SÜD AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

TÜV SÜD sorgt für sichere Wasserstofftechnologien ...

„Tested. Certified. Safe.“ – unter diesem Motto präsentiert TÜV SÜD auf der World Hydrogen Week 2025 seine Lösungen für sichere und regelkonforme Wasserstofftechnologien. Ein besonderes Highlight ist die Masterclass zum Risikomanagement, d ...

Alle Meldungen von TÜV SÜD AG


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z