Ebay-Steuertransparenzgesetz: Neue Pflichten für Online-Händler

Ebay-Steuertransparenzgesetz: Neue Pflichten für Online-Händler

ID: 2088005

Seit dem Jahr 2023 sind Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen, Etsy und Vinted gesetzlich verpflichtet, private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden. Diese gesetzliche Regelung ist im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verankert und dient der verbesserten Überwachung und Kontrolle von steuerpflichtigen Aktivitäten im Online-Handel. Durch die Meldepflicht sollen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit bekämpft sowie eine gerechte Besteuerung gewährleistet werden.



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(firmenpresse) - Ebay und Co – Übergangsfrist bis Ende März 2024

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Meldung der relevanten Informationen bis Ende Januar erfolgen sollte. Aufgrund verschiedener Umstände wurde jedoch eine Übergangsfrist bis Ende März 2024 gewährt, sodass die Plattformbetreiber mehr Zeit haben, um die erforderlichen Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln. Ab dem Jahr 2025 soll dann die Meldefrist wieder auf Ende Januar verschoben werden.
Meldepflichtige Tätigkeiten im Online Handel

Gemäß § 5 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes müssen verschiedene Tätigkeiten gemeldet werden, wenn sie gegen Vergütung erbracht werden. Dazu zählen unter anderem die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten an unbeweglichem Vermögen, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, der Verkauf von Waren und die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen an Verkehrsmitteln.

Wer wird gemeldet?

Die Meldepflicht betrifft sowohl gewerbliche Händler als auch Privatpersonen, die über die genannten Plattformen ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Es gibt jedoch eine Freistellung für bestimmte Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 relevante Tätigkeiten erbracht und dabei insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung erhalten haben.

Daten, die gemeldet werden müssen

Zu den Informationen, die an das Finanzamt übermittelt werden müssen, gehören unter anderem der Name des Verkäufers, sein Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung, alle relevanten Transaktionen sowie die Verkaufserlöse. Auch die für die Nutzung der Plattform angefallenen Gebühren und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers müssen gemeldet werden.

Auswirkungen für Verkäufer

Es ist wichtig zu beachten, dass auch gelegentliche Verkäufe steuerrechtliche Auswirkungen haben können. Obwohl Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs in der Regel steuerfrei sind, sollten sie dennoch dokumentiert werden, um im Falle von Rückfragen seitens des Finanzamts nachweisen zu können.



Gewerblicher Verkauf

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fälle, in denen die Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden könnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand regelmäßig große Mengen von Produkten verkauft oder gezielt Waren mit dem Ziel des Wiederverkaufs erwirbt. In solchen Fällen müssen die entsprechenden steuerlichen Pflichten erfüllt werden, einschließlich der Anmeldung eines Gewerbes und der Abgabe entsprechender Steuererklärungen.
Meldung an das Finanzamt

Die Plattformbetreiber sind verpflichtet, die relevanten Transaktionen ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Von dort werden die Daten dann an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weitergeleitet. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die gemeldeten Transaktionen ordnungsgemäß in den Steuererklärungen der Verkäufer angegeben wurden.

Fazit

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz stellt eine bedeutende Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Online-Handel dar. Es trägt dazu bei, eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und das Vertrauen in den digitalen Handel zu stärken. Für betroffene Verkäufer ist es daher ratsam, sich über ihre steuerlichen Pflichten zu informieren und diese gewissenhaft zu erfüllen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 25.03.2024 - 09:50 Uhr
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Ansprechpartner: Marek Romanowicz
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Kategorie:

Unternehmensführung


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.03.2024

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