Als Finanzdienstleister in der Spur bleiben
Ab dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für das Geschäft mit Verbraucherkrediten. Pünktlich zum Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage erscheint von LexisNexis der Praxis-Leitfaden"Verbraucherkreditrichtlinie richtig umsetzen". Ob neue Informationspflichten oder korrekte Werbeform - die Broschüre behandelt alle Änderungen für Finanzdienstleister und lässt schnell erkennen, wie die gesetzlichen Vorgaben künftig in den Geschäftsablauf integriert werden können.
Nach der Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie und der Regulierung der Anlageberatung durch die Richtlinie über Märkte der Finanzinstrumente (MiFiD) kommt auf die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche eine neue Flutwelle an Gesetzesänderungen zu. Die Einführung der neuen Kreditvorgaben im Privatkundengeschäft sollte jedoch vor allem als Chance gesehen werden. Denn wer kann dem Kunden die vielen Informationen besser erklären als der qualifizierte Finanzberater? Durch die Verbraucherkreditrichtlinie entsteht ein ganz neues Aufgabengebiet. Finanzdienstleister können in Zukunft die Angebote auch aus den europäischen Nachbarstaaten einfacher mit deutschen Angeboten vergleichen.
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen die Vorschriften zum Verbraucherdarlehnsrecht aber noch weiter ergänzt werden. Seit dem 24. März 2010 liegt ein vom Kabinett beschlossener Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehnsverträge vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Damit die Leser des neuen Leitfadens aber auch hier aktuell informiert sind, steht ihnen ein spezieller Online-Service zur Verfügung. Darüber können sie die in der Broschüre behandelten Gesetzestexte sowie interessante Formulare und Mustertexte aktuell abrufen.
Mehr Informationen zur Broschüre unter www.lexisnexis.de/verbraucherkredit
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Datum: 11.06.2010 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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