Wechsel zur PKV. Risikozuschläge bei Übergewicht
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Das Körpergewicht spielt bei der Antragsstellung eine erhebliche Rolle. Für die Entscheidung, ob ein Risikozuschlag erhoben wird. In welchem Fall eine Person gänzlich keinen Anspruch auf eine private Krankenversicherung hat, beurteilt jede Gesellschaft mit Hilfe des Body-Maß-Indexes. Dabei setzen die Versicherungen jeweils unterschiedliche Maßstäbe an. Daher ist ein Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) vorab zu empfehlen. Während die Central eine großzügige Spanne bezüglich des Körpergewichts ansetzt und einen Index bis zu 40 erlaubt, ist dieser bei der AXA auf maximal 33 festgelegt. Bei höheren Werten erlischt der Anspruch auf eine Versicherung. Die HanseMerkur wiederum erhebt bis zu einem Body-Maß-Index von 28, was einem leichten Übergewicht entspricht, keinen Risikozuschlag. Ein Mann dürfte demnach bei einer Körpergröße von 1,80 Meter nicht mehr als 90 Kilogramm auf die Waage bringen. Doch auch Untergewicht wird von den Gesellschaften streng geprüft. So können entsprechend den individuellen Bestimmungen der einzelnen PKV bereits für leichtes Untergewicht prozentuale Risikozuschläge bestimmt werden.
Bluthochdruck und Bandscheibenvorfälle, beides im Alter immer häufiger auftretende Krankheiten, werden von den Gesellschaften bei der Prüfung der Versicherungswürdigkeit ebenfalls kritisch beäugt. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der favorisierten PKVs vor der Antragsstellung, da genau wie bei der Beurteilung des Körpergewichts zumeist unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.
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http://news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/pkv-uebergewicht-werden-risikozuschlaege-erhoben/334862.html
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Lisa Neumann
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de
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Datum: 11.06.2010 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 11.06.2010
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