Ab dem 11.06.2010 gilt die neue Widerrufsbelehrung
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Was Onlineshop-Betreiber und eBay-Händler zum neuen Widerrufsrecht wissen müssen

(firmenpresse) - Zum 11.06.2010 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die Auswirkungen auf alle Onlineshop-Betreiber und Händler auf eBay, Amazon & Co hat. Eine Übergangsfrist hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass ab diesem Tag alle Händler eine neue Widerrufs- oder Rückgabebelehrung verwenden müssen.
Die Widerrufsbelehrung hat nun Gesetzesrang. Das schützt die Webshop-Betreiber vor windigen Abmahnern. Wichtig ist aber, dass das amtliche Muster der Belehrung nicht ohne entsprechende Anpassungen verwendet werden kann. Werden hierbei Fehler gemacht, können fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch nach dem 11.06.2010 abgemahnt werden.
Alle Informationen zur neuen Widerrufsbelehrung finden Onlineshop-Betreiber, eBay- sowie Amazon Händler auf eRecht24, dem Portal zum Internetrecht unter: http://www.e-recht24.de/widerrufsbelehrung.html
Fundierte Hilfestellung bietet außerdem das neue eRecht24 E-Book "Widerrufsrecht: Onlineshops, eBay & Co rechtssicher gestalten ". Es enthält Muster für die ab dem 11.06.2010 geltende Widerrufs- und Rückgabebelehrung mit ausführlichen und verständlichen Anmerkungen sowie Gestaltungshinweisen von Rechtsanwalt Sören Siebert. http://www.e-recht24.de/ebook-widerrufsrecht.html
eRecht24 ist eines der größten deutschsprachigen Portale zum Thema Recht und IT. Auf der Webseite finden Unternehmer aus den Bereichen Internet und Neue Medien aktuelle und praxisnahe Ratgeber, Urteilsbesprechungen, Checklisten und E-Books zu allen relevanten Themen des Internetrechts.
Rechtsanwalt Sören Siebert betreibt http://www.e-Recht24.de seit dem Jahr 1999 und bietet Onlineshop-Betreibern und IT-Unternehmern einen verständlichen Überblick über die komplexe Materie des Internetrechts.
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Datum: 11.06.2010 - 12:47 Uhr
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