Gesundheitshandwerke: Pilotprojekt zur eVerordnung von AOK-Bundesverband und sechs weiteren AOKs unt

Gesundheitshandwerke: Pilotprojekt zur eVerordnung von AOK-Bundesverband und sechs weiteren AOKs unterstützt

ID: 2092395

(ots) - Der AOK-Bundesverband und die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie Sachsen-Anhalt haben sich zum 15. April 2024 dem von den Gesundheitshandwerken initiierten größten deutschen Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) für Hilfsmittel angeschlossen. Gemeinsam testen sie mit den anderen Partnern des Pilotprojektes ab sofort die eVerordnung für Hilfsmittel vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Darüber hinaus arbeiten die AOKs an der Umsetzung mit.

Das Pilotprojekt hat die Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die eVerordnung der Hilfsmittelversorgung zum Ziel. Dabei werden die Prozesse stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung für Hilfsmittel - Ärzte, Leistungserbringer der verschiedenen Gesundheitshandwerke, Patienten und Kostenträger - optimiert. Die Schnittstellen werden transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet. Aus Sicht der Gesundheitshandwerke muss die Wahlfreiheit beim Leistungserbringer für die Versicherten weiterhin gewährleistet werden. Diese komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung kann nur gemeinsam erfolgreich umgesetzt und damit die Versorgung der Versicherten langfristig gesichert werden.

Mit dem Projektbeitritt des AOK-Bundesverbands und der sechs genannten regionalen AOKs ist ein neuer Meilenstein erreicht. Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung. Ziel des Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2027 alle Augenoptiker, Hörakustiker, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten und Sanitätshäuser elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten können, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen.



Weitere Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung finden Sie hier (https://www.zdh.de/ueber-uns/udh/gesundheitshandwerke/pilotprojekt-evo-fuer-hilfsmittel/).

Pressekontakt:

Michael Skwarciak, M.A. (biha), skwarciak@biha.de


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Datum: 18.04.2024 - 15:11 Uhr
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