Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit: Beteiligung der Länder und Kommunen zentral, ausreichende Finanzierung nötig
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(ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit am 24. April empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte dringend eine stärkere Beteiligung der Länder und Kommunen sowie eine ausreichende Finanzierung der Maßnahmen. Dazu erklärt das Institut:
"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag einen Nationalen Aktionsplan entwickelt hat. Dieser muss in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Nur so kann er Wirksamkeit entfalten und das Ziel erreichen, mittel- und langfristig Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verhindern. Das Institut empfiehlt die Schaffung eines ständigen Gremiums zwischen Bund und Ländern - zum Beispiel in Form einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe - mit dem Ziel, alle Bundesländer an der Umsetzung des Aktionsplans zu beteiligen. Für den Erfolg ist es unabdingbar, dass der Aktionsplan gemeinsam mit (ehemals) wohnungslosen Menschen und eng an ihren Bedürfnissen orientiert umgesetzt wird.
Soll der Nationale Aktionsplan ein Erfolg werden, braucht es zwingend auch eine zusätzliche Finanzierung. So könnte die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit aufsetzen. Dies wäre eine sehr wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in der Fläche.
Das Institut bedauert außerordentlich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsänderungen nicht Teil des Aktionsplans sind. Die Schonfristregelung - also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden - muss dringend auf die ordentliche Kündigung ausgeweitet werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, und nicht mit finanziellen Verpflichtungen für die Bundesregierung verbunden.
Die Zahl wohnungsloser Menschen in Deutschland ist hoch und die Betroffenen sind massiv in ihren Rechten - etwa dem Recht auf Wohnen, auf Gesundheit oder auf Schutz vor Gewalt - eingeschränkt: Sie leben auf der Straße oder in Notunterkünften, sie werden aus dem öffentlichen Raum verdrängt, nicht ausreichend gesundheitlich versorgt und haben wenig Chancen, wieder eine Wohnung zu finden.
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wurde federführend vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet. Er soll in den nächsten Jahren gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen sowie Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt werden. Nach ihrem Deutschlandbesuch hatte die damalige Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, im März 2024 die Bundesregierung dringend angemahnt, mehr gegen Wohnungslosigkeit und Armut in Deutschland zu unternehmen."
Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum ersten Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit: https://ots.de/921kTv
Bericht des Europarats: Soziale Menschenrechte in Deutschland nur unzureichend verwirklicht
https://ots.de/5gWVzp
Themenseite Recht auf Wohnen
https://ots.de/8skjN2
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 24.04.2024 - 12:43 Uhr
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