Giant Mining Corp. gibt eine nicht vermittelte Privatplatzierung in Höhe von 1,2 Millionen $ bekann

Giant Mining Corp. gibt eine nicht vermittelte Privatplatzierung in Höhe von 1,2 Millionen $ bekannt

ID: 2094502
(PresseBox) - Giant Mining Corp. (CSE: BFG | OTC: JUBAD | FWB: YW5) („Giant Mining“ oder das „Unternehmen“) freut sich, eine nicht vermittelte Privatplatzierung von bis zu 4.000.000 Wertpapiereinheiten (jeweils eine „Einheit“) zum Preis von 0,30 $ pro Einheit bekannt zu geben, über welche ein Bruttoerlös von bis zu 1,20 Millionen $ generiert werden soll (die „Privatplatzierung“).

Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie (jeweils eine „Aktie”) und einem übertragbaren Stammaktienkaufwarrant (jeweils ein „Warrant”). Jeder Warrant berechtigt dessen Inhaber zum Kauf einer zusätzlichen Aktie des Unternehmens, die innerhalb von 24 Monaten nach dem Ausgabedatum zum Preis von 0,40 $ pro Aktie erworben werden kann.

Die Warrants sind mit einer Klausel in Bezug auf die Vorverlegung der Fälligkeitsfrist belegt. Sofern die Bedingung erfüllt wird, dass die Aktien des Unternehmens über einen Zeitraum von fünf (5) oder mehr aufeinanderfolgenden Handelstagen zu mindestens 1,20 $ gehandelt werden (die „Bedingung der vorzeitigen Fälligkeit“), so werden die Warrants in diesem Fall 30 Tage nach entsprechender Bekanntgabe durch das Unternehmen (entweder als schriftliche Mitteilung an den Inhaber oder über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung), dass die Bedingung der vorzeitigen Fälligkeit erfüllt wurde, fällig gestellt.

Bestimmte Direktoren und leitende Angestellte des Unternehmens können im Rahmen der Privatplatzierung Wertpapiere erwerben. Dieser Vorgang ist als „Transaktion mit einer verbundenen Partei“ gemäß der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 („MI 61-101“) zu werten. Für eine solche Beteiligung gilt die Ausnahmegenehmigung von den Anforderungen betreffend die formale Bewertung sowie die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre laut Vorschrift MI 61-101.

Der Nettoerlös aus der Platzierung wird für weitere Explorationsaktivitäten im unternehmenseigenen Projekt Nevada sowie für allgemeine betriebliche Zwecke verwendet. Im Einklang mit den Vorschriften der Canadian Securities Exchange (die „CSE“) ist eine Auszahlung von Vermittlungsgebühren (Finder's Fees) möglich. Wie nach den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben, sind alle im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere an eine Haltedauer von vier Monaten und einen Tag gebunden.



David Greenway, CEO von Giant Mining Corp., äußerte sich begeistert über die Aussichten des Unternehmens: „Angesichts des jüngsten Höchststandes der Kupferpreise von 4,59 $ pro Pfund, unserer angekündigten Finanzierung und unserer Vorbereitungen zur Fortsetzung der Arbeiten bei Majuba Hill ist dies ein optimaler Zeitpunkt für Explorationen. Dieses Projekt, das eine bedeutende historische Kupferproduktion und vielversprechende neue Funde aufweist, positioniert uns gut für ein transformatives Jahr 2024.“

Über Giant Mining Corp.

Giant Mining Corp. beschäftigt sich mit der Identifizierung, der Prüfung und dem Erwerb von Kupfer- und Kupfer-Silber-Gold-Aktiva in fortgeschrittenem Stadium. Das ist eine direkte Reaktion auf die weltweit steigende Nachfrage und die nicht ausreichende Versorgung mit Edelmetallen, was durch den Green New Deal in den USA und den meisten anderen entwickelten Ländern mit ähnlichen Programmen gegen den Klimawandel hervorgerufen wird. Solche Programme sind stark abhängig von Silber, Gold und insbesondere Kupfer, um E-Fahrzeuge und andere erneuerbare Energiequellen zu produzieren und die für saubere und erschwingliche Elektrizität nötige Infrastruktur aufzubauen.

Sein Vorzeigeprojekt ist der Kupfer-Silber-Gold-Distrikt Majuba Hill, der 156 Meilen (251 km) außerhalb von Reno (Nevada, USA) liegt. Der Auftrag des Managements besteht darin, sein Hauptaugenmerk auf sichere, bergbaufreundliche Rechtsprechungen zu richten, in denen die Regierungsbestimmungen Bergbaubetriebe unterstützen.

Die Canadian Securities Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als „Market Regulator“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Für das Board von Giant Mining Corp.

„David Greenway“

David C. Greenway

President & CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Joel Warawa

VP of Corporate Communications

E: info@giantminingcorp.com

T: 1 (855) 475-0745

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potentiell“ und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden“, „würden“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl Giant Mining Corp. annimmt, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf realistischen Annahmen basieren, lassen solche Aussagen keine Rückschlüsse auf zukünftige Leistungen zu. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Annahmen, Schätzungen und Meinungen der Firmenführung von Giant Mining Corp. zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen der Firmenführung bzw. andere Faktoren ändern, ist Gian Mining Corp. nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Datum: 29.04.2024 - 09:46 Uhr
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