Wann Kosten rund ums Heizen zu einem Vorsteuerabzug führen können

Wann Kosten rund ums Heizen zu einem Vorsteuerabzug führen können

ID: 2095394

(PresseBox) - Wer eine Wohnung an Privatpersonen vermietet, sollte zukünftig auch an die Umsatzsteuer denken. „Insbesondere dann, wenn neben dem Mietpreis auch weitere Leistungen abgerechnet werden, wie etwa Wärme und Warmwasser“, sagt Manuel Gärtner, Steuerberater bei Ecovis RTS in Tauberbischofsheim. Denn hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Haupt- oder eine Nebenleistung handelt. Zwei aktuelle Urteile geben jetzt Aufschluss darüber, wie Vermietende sauber trennen können.

Wann ist bei Vermietung Umsatzsteuer fällig und wann nicht?

Grundsätzlich gilt: Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen (anders als die Vermietung von Geschäftsräumen) ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Lieferung von Strom, Gas und Wärme ist dagegen regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. „Vermieterinnen und Vermieter, die solche Leistungen mitanbieten, müssen daher darauf achten, ob es sich um eine Hauptleistung oder eine Nebenleistung handelt“, erklärt Manuel Gärtner, Steuerberater bei Ecovis RTS in Tauberbischofsheim.

Welche steuerlichen Folgen hat die Einordnung als Haupt- oder Nebenleistungen?

Handelt es sich bei der Energielieferung um eine Nebenleistung, so ist diese wie auch die Miete als Hauptleistung von der Umsatzsteuer befreit. Werden aber neben der Miete weitere Leistungen als Hauptleistungen angeboten, so unterliegen diese nicht automatisch der Umsatzsteuerbefreiung.

Ist Umsatzsteuer fällig, so können Unternehmerinnen und Unternehmer diese auch als Vorsteuerabzug geltend machen.

Worum ging es in den aktuellen Urteilen?

Einen Fall behandelte der Bundesfinanzhof (BFH): Ein Vermieter rechnete Energieversorgung für die Mietparteien als gesonderte Leistung umsatzsteuerpflichtig ab, um die Umsatzsteuer, die bei der Installation einer neuen Heizungsanlage anfiel, als Vorsteuer geltend zu machen. Der BFH beurteilte die Lieferung jedoch als unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung. Ein Vorsteuer­abzug für die Heizungsanlage war daher nicht möglich (Urteil vom 07.12.2023 V R 15/21).



Zu einem anderen Urteil kam das Finanzgericht Niedersachsen. Es wertete die Lieferung von selbst erzeugtem Photovoltaik (PV)-Strom an die Mietenden als umsatzsteuerpflichtige selbstständige Hauptleistung. Der Vermieter konnte daher die Umsatzsteuerbeträge, die zum Zeitpunkt des Kaufs der PV-Anlage anfielen, als Vorsteuer geltend machen. Der Grund: Die Mietparteien konnten die Stromlieferverträge unabhängig vom Mietvertrag kündigen (Urteil vom 25.02.2021 11 K 201/19, anhängig beim BFH unter XI R 8/21).

Was bedeutet die Rechtsprechung für Vermieterinnen und Vermieter?

„Wer Zusatzleistungen anbietet und mit Umsatzsteuer berechnet, sollte darauf achten, dass diese Leistungen nicht an den Mietvertrag gekoppelt sind“, sagt Gärtner, „denn nur dann kommt auch ein Vorsteuerabzug bei entsprechenden Anschaffungs- oder Reparaturkosten in Frage.“ Haben die Mietparteien aber nicht die Möglichkeit, die Energielieferung auch von einem anderen Anbieter zu beziehen, ist auch keine Umsatzsteuer und entsprechend kein Vorsteuerabzug möglich.

Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?

Achten Sie bei der Vermietung von Immobilien auf die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer.

Sie wollen bei Energielieferungen vom Vorsteuerabzug profitieren? Dann stellen Sie sicher, dass es sich auch um eine vom Mietvertrag unabhängige Hauptleistung handelt.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, falls Sie weitere Fragen zur steuerlichen Behandlung von Mietleistungen haben.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Die E-Rechnung wird ab 2025 für Unternehmer und Selbstständige Pflicht Corona-Schlussabrechnungen: Erneute Fristverlängerung bis zum 30. September 2024
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.05.2024 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2095394
Anzahl Zeichen: 3926

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manuel GärtnerMichaela Diesendorf
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (9341) 8466-0+49 (89) 5898-2672

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 301 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wann Kosten rund ums Heizen zu einem Vorsteuerabzug führen können"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


126,3 m mit 1,66 % Li2O und 16,1 m mit 5,02 % Li2O in der ersten Charge der Bohrergebnisse 2024 von CV5 bei Corvette ...
. -          Starke Lithiummineralisierung über mächtige Abschnitte in Infill-Bohrungen auf CV5. 126,3 m mit 1,66 % Li2O, einschließlich 54,9 m mit 2,50 % Li2O (CV24-374). 100,8 m mit 1,97 % Li2O, einschließlich 69,8 m mit 2,52 % Li2O (CV24-392). 90,2 m mit 1,29 % Li2O und 48,5 m

Nano One und der Worley-Konzern unterzeichnen Lizenz- und Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Entwicklung, Vermarktung und Einführung eines Anlagendesigns zur Produktion von Batterie-Kathodenmaterial ...
  -          Strategischer Kooperations- und Lizenzvertrag mit Worley, einem weltweit führenden Ingenieursunternehmen für Nachhaltigkeitslösungen (Börsenwert: 8,598 Milliarden AUD). -          Strategischer Kooperationsvertrag zur Entwicklung, Vermarktung und Implementierung

Sitka Gold: Neues Yukon-Bohrprogramm beginnt mit 191 Metern mit 1,16 g/t Gold! ...
Die kanadische Sitka Gold (WKN A2JG70 / TSXV SIG) gehörte auch schon vor der aktuellen Goldpreisrallye zu den wenigen Goldexplorern, die auf Jahressicht einen stetigen Kursanstieg und zuletzt sogar ein 52-Wochenhoch verzeichnen konnten. Vor allem das RC Gold-Projekt des Unternehmens im Yukon, das a

Entwicklungszusammenarbeit bleibt für KfW als Bank aus Verantwortung zentraler Schwerpunkt ...
- Christiane Laibach: "Entwicklungszusammenarbeit liegt im strategischen Interesse Deutschlands und Europas" - Rund 11 Mrd. EUR Zusagen 2023 weltweit flankieren die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik - KfW Entwicklungsbank: Mehr als 50 % der Mittel stammen nicht aus dem Staatshaush


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z