4 Schritte zu einem CSRD-konformen Nachhaltigkeitsreporting

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ID: 2096490

Experteneinblick von Sue Fortunato-Esbach, Manager Sustainability bei Assent



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Bis spätestens 6. Juli diesen Jahres müssen die EU-Mitgliedsstaaten die CSRD-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Auch produzierende Unternehmen sollten daher einen Plan entwickeln, den neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung so bald wie möglich nachkommen zu können. Was sie brauchen, ist eine Strategie zum Sammeln von Daten und Erstellen der Reports. Diese kann in vier Stufen aufgebaut werden.

Wichtig ist, dass die CSRD-Berichterstattung gemäß dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erfolgen muss. Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen der eigenen Aktivitäten auf Mensch und Umwelt berichten als auch darüber, wie bestimmte Faktoren, beispielsweise der Klimawandel, sich auf Leistung und Tätigkeit des Unternehmens schon jetzt oder möglicherweise in Zukunft auswirken.



Beim Aufbau eines Setups zur Berichterstattung sind spezialisierte Sustainability- und Compliance-Experten kaum verzichtbar. Nicht nur, dass die Anforderungen mit 1.178 potenziell berichtspflichtigen Datenpunkten schon jetzt umfangreich sind, zudem befindet sich die Gesetzgebung in konstanter Weiterentwicklung. Ein manuelles Erfassen der Nachhaltigkeitsdaten ist mühsam und fehleranfällig, weshalb auch hier spezialisierte Plattformen ratsam sind. Ist das Mittel der Wahl gefunden, kann ein Aufbau des Programms zur Berichterstattung stufenweise erfolgen.



4 Phasen für ein belastbares CSRD-Reporting

Zunächst gilt es, die neuen Anforderungen in einer intensiven Auseinandersetzung zu verstehen. Was muss berichtet werden und wie? Die Anforderungen umfassen zahlreiche Details zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der eigenen Wertschöpfungskette hinsichtlich Umwelt, Soziales, Menschenrechte sowie Governance. Reports müssen in einem digitalen, maschinell auslesbaren Format nach einheitlichen EU-Standards (den European Sustainability Reporting Standards - ESRS) vorgelegt werden. Zudem macht es die CSRD zur Pflicht, die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Dritte prüfen zu lassen.





Der zweite Schritt ist es, innerhalb der eigenen Organisation Strukturen zu schaffen, die alle Stakeholder einbeziehen. Das umfasst auch Teams, die sich bisher häufig nicht mit ESG auseinandergesetzt haben, wie etwa Abteilungen für Recht, Finanzen und Wirtschaftsprüfung. Mit Blick auf die Supply Chain gilt es, sämtliche Partner und Zulieferer miteinzubeziehen. Ziel ist, die komplette Wertschöpfungskette des Unternehmens miteinzubeziehen und auf die eigenen Ziele und Strategien auszurichten. Diese Kooperation ist die beste Voraussetzung für einen wirksamen und vollständigen Austausch zuverlässiger Daten.



In Phase drei gilt es, Risikoanalyse- und Management zu betreiben. Sobald Daten vorliegen, müssen sie ausgewertet und auf Lücken untersucht werden. Hier bedarf es eines Plans, wie solche möglichen Lücken künftig geschlossen werden. Anhand der vorliegenden Befunde sollte mit der Arbeit an Handlungsempfehlungen zum Reduzieren gefundener ESG-Risiken in der Wertschöpfungskette begonnen werden. Der vierte und finale Schritt ist natürlich, die ausgewerteten Daten und die implementierten Maßnahmen zu einem Nachhaltigkeitsreport zusammenzufassen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 07.05.2024 - 15:35 Uhr
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