Robert Szustkowski kündigt die Veröffentlichung eines offenen Briefes an die Europäische Kommission zur Ausweitung des „EU-Rechts auf Vergessenwerden" an
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Der Geschäftsmann ist seit Jahren ein Thema für die Medien, trotz zahlreicher positiver Urteile in Personenschäden, auch in großen Publikationen in Polen. Im Jahr 2020 entschied das Amtsgericht in Warschau über die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Robert Szustkowski gegen Ringier Axel Springer Polska.
Gegenstand der Untersuchung waren Informationen über Schustkowskis angebliche Verbindungen zur Solntsev-Mafia, zu Sonderdiensten, zur Spionage für Russland, zur Zusammenarbeit mit dem GRU, zu Geschäften mit dem KGB und zu anderen Angelegenheiten.Im vorliegenden Fall hatte das Gericht keinen Zweifel daran, dass RASP die Rechte von Robert Szustkowski grob fahrlässig verletzte: die Gesellschaft RASP verletzte die Persönlichkeitsrechte von Robert Szustkowski rechtswidrig, indem sie den Wahrheitsgehalt der in den strittigen Pressematerialien enthaltenen Aussagen nicht ordnungsgemäß und sorgfältig überprüfte. Nach dem Gerichtsurteil schloss Szustkowski Vergleiche mit den Verlagen ab. Außerdem erklärten sich diese Verlage bereit, die verleumderischen Artikel zu entfernen und eine Entschuldigung zu veröffentlichen (Quelle: Gerichtsstreitigkeiten | Robert Szustkowski (https://szustkowski.ch/en/court-disputes/)). Trotz der Unterzeichnung von bisher zwei Vergleichen veröffentlichte RASP weitere 6 Materialien über Szustkowskis unklare Verbindungen zu Russland und den Diensten eines anderen Landes.
- Es ist schockierend, dass eines der größten Verlagshäuser in Polen das Gesetz nicht respektiert, gegen die Bedingungen des Vergleichs verstößt und weitere Artikel gegen mich ohne solide Beweise veröffentlicht – sagt Szustkowski. – Ich sehe, dass der Abschluss eines Vergleichs mit RASP einfach ein Fehler war.
Der Offene Brief soll nächste Woche veröffentlicht werden.
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Datum: 22.05.2024 - 14:53 Uhr
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