Videoüberwachung muss den Bestimmungen der DSGVO entsprechen
Videoüberwachung im Handel aber mit Vorsicht
Dieser Bericht wendet sich an den Einzelhandel aber auch an andere CCTV-Anwender, der sich der Videoüberwachung bedienen, um Eigentums- oder Gewaltdelikte zu verhindern. Mit der Anwendung dieser Technik kann der Anwender aber leicht große Probleme bekommen.
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Eine Videoüberwachung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer Personen, deshalb muss stets ein berechtigtes Interesse des Betreibers vorliegen.
Bei einer Videoüberwachung aus Sicherheitsgründen müssen deshalb reale Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib, Leben oder Sachgüter vorliegen. Die Vorschriften stellen klar, dass ein rein subjektives Sicherheitsgefühl nicht mehr genügt, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.
Keiner kümmert sich um die Videoüberwachung
Die Idee, einfach mal so eine Videoüberwachung installieren, ist bei vielen Betreibern immer noch da. Die meisten Betreiber haben den Artikel 82 DSGVO immer noch nicht begriffen. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung liegt immer beim Betreiber.
Der Datenschutz
So vorteilhaft diese Lösung ist es muss der Datenschutz beachtet werden. Der Beobachtete hat das Recht zu wissen was von ihm aufgezeichnet wurde, an wen die Daten gehen und was der Zweck der Aufzeichnung ist (Auskunftsanspruch nach § 34 Abs.1 BDSG).
Studien haben ergeben, dass im Einzelhandel und der Gastronomie kaum Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Jede Videoüberwachung muss aber durch Hinweisschilder angezeigt werden. Dies kann durch Text oder eine Graphik sein und muss aufzeigen, wer verantwortlich für die Überwachung ist.
Vor dem Einsatz sollte man das Datenschutzgesetz zu Rate ziehen, um zu wissen was der Datenschutz verlangt und einen Datenschutzbeauftragten befragen. Erste Informationen sind hier zu finden: Deutsche-Datenschutzhilfe E.V. - Wir unterstützen Verbraucher gegen die totale Überwachung.
Was tun?
Probleme, im Vorfeld und dem Betrieb können vermieden werden durch das Einschalten von externen Beratern. In diesem Fall bieten sich unter anderem die IT-Spezialisten des bundesweiten IT-Service-Net an, Das IT-Service-Net führt auch vor-Ort Überprüfungen in den in Frage kommenden Betrieben durch, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Datenschutzhilfe.
Ein Netz für IT-Spezialisten
Aufgrund der wachsenden Brisanz der Themen Sicherheit und Gesundheit verstärkt das Netz seine Reihen und bietet damit Chancen für Einzelkämpfer und Gründer.
An einer Mitarbeit Interessierte werden ausgebildet, um einen optimalen Service in der Zielgruppe der kleinen- und mittleren Unternehmen zu leisten. Weitere Informationen auf der Homepage des IT-Service-Net, hier kann zugleich auch das nächstgelegene Partnerunternehmen finden.
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Das IT-Service-Net ist eine erfolgreiche bundesweite EDV-Serviceorganisation. Das Netz hat insgesamt 40 Stützpunkte die strategisch über die Bundesrepublik verteilt sind.
Wir bieten für unseren Partner Aufträge aus folgenden Bereichen:
Service für Tonerhersteller, Schadensprüfung für Versicherer, W-LAN Installation in Bau-und Supermärkten, DSGVO Prüfungen im Einzelhandel, Rollouts und weitere lukrative Aufträge.
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Eliseu Gomes
Darmstädter Straße 12
68642 Bürstadt
https://it-service-net.de
Ansprechpartner: Uli Schappach
E-Mail: kontakt(at)it-service-net.de
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Telefon: 0621 71 86 69 0
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Datum: 28.05.2024 - 12:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2100599
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Kontakt-Informationen:
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Stadt:
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Kategorie:
Elektro- und Elektronik
Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.05.2024
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