Ärgernis Graffiti

Ärgernis Graffiti

ID: 210065

Wenn Gartenmauer, Garage oder gar Hauswand von Sprayern beschädigt werden, hilft eine professionelle Reinigung.



Bild: tdx/homesolute.comBild: tdx/homesolute.com

(firmenpresse) - (tdx) Graffitis auf Hauswänden, Garagentoren oder Gartenmauern sind selten künstlerisch wertvoll und schön anzusehen. Die unerwünschten Schmierereien zu entfernen, kostet jährlich mehrere Millionen Euro. Laut Experten des Online-Magazins homesolute.com gibt es mehrere Verfahren, um die kostenlose Kunst am Bau zu beseitigen.

Oft sind Hochdruckreiniger im Einsatz: Mit stark erhitztem Wasser wird die Farbe von den Wände gespritzt. Diese Methode ist chemiefrei. Aufwändiger und zudem problematisch für Mensch, Gebäude und Umwelt ist die Reinigung mit lösemittelhaltigen Abbeizpasten. Das Problem bei beiden Verfahren: Sind die Farben tief in den Baustoff eingedrungen, muss die Reinigung oft wiederholt werden - was zu Materialverlust des Fassadenbaustoffs führen kann. Alternativ werden heute Laserstrahlen auf die verunzierten Mauern geschossen, die den Belag abplatzen lassen. Die Reinigungsverfahren sind in den letzten Jahren günstiger geworden - Fachfirmen sind daher nicht allzu teuer. Und Spezialisten wissen am besten, wie sich das Graffiti substanzschonend entfernen lässt. Von so genannten „Graffiti-Killer“ raten die homesolute-Experten eher ab: Diese im Baumarkt erhältlichen Mittel sind meist hochgiftig und nur wenig wirkungsvoll. Eine weitere Möglichkeit ist es, die betroffenen Stellen mit der richtigen Farbe zu überstreichen. Auch das sollte ein Fachmann übernehmen. Grundsätzlich empfehlen die Experten, die bunten Bilder und Schriftzüge so schnell wie möglich zu tilgen, um den Sprayern die Möglichkeit zu nehmen, mit ihren „Werken“ anzugeben.

Wer eine Fassade oder eine Mauer mit Graffiti besprayt, begeht in der Regel eine Sachbeschädigung, die straf- wie auch zivilrechtlich verfolgt werden kann. Das ist wichtig, denn die Beseitigung kann teuer werden. Laut den Paragraphen 303 bis 305 a Strafgesetzbuch (StGB) ist es illegal, ohne Einverständnis des Eigentümers, fremdes Eigentum zu besprayen. Dennoch muss der Geschädigte, so ein Grundsatzurteil Bundesgerichtshofes, schon glaubhaft nachweisen, dass eine Sachbeschädigung vorliegt. Gelingt es dem Geschädigten für die Kosten der Reinigung vor einem Amtsgericht einen Schuldtitel zu erwirken, so muss jeder ermittelte Sprayer für den Schaden bezahlen.



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Datum: 14.06.2010 - 15:42 Uhr
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