Endor AG: Investorengruppe Jackermeier beantragt außerordentliche Hauptversammlung
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Die Einberufung einer ao HV ist schon alleine deshalb zwingend erforderlich, weil der Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals vorliegt. Das geht aus den Angebotsunterlagen des von der Endor AG beauftragten Beratungsunternehmens götzpartners hervor, das auf dieser Basis seit April Investoren suchte. Bereits im Februar 2024 hatten die Wirtschaftsprüfer von bachert&partner festgestellt, dass die Hälfte des Grundkapitals verloren gegangen war. Nach Paragraph 92 Abs. 1 Aktiengesetz hätte der Vorstand daher bei Bekanntwerden dieser Tatsache unverzüglich eine ao HV einberufen und den Aktionären und dem Kapitalmarkt diese Tatsache anzeigen müssen. Die Unterlagen liegen der Investorengruppe vor. Vorstand und Aufsichtsrat der Endor AG sind am 21. Mai 2024 an diese Pflicht erinnert und auf die Konsequenzen einer Unterlassung hingewiesen worden.
Die Tagesordnung für die ao HV soll nach dem Willen der Investorengruppe unter anderem Anträge zu den folgenden Punkten enthalten:
- Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand der Endor AG
- Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich
- Wahl von Herrn Werner Zieglmaier und Herrn Robin von Büren in den Aufsichtsrat
- Bestellung eines Sonderprüfers zur Überprüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Endor AG
- Beschluss über eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 70 Mio EUR unter Gewährung der gesetzlichen Bezugsrechte
Die Investorengruppe hat zudem eine umfangreiche Schutzschrift erstellen lassen, die dem zuständigen Restrukturierungsgericht in München dann vorgelegt wird, wenn der Vorstand der Endor AG dort einen Antrag auf Restrukturierung nach StaRUG stellt. Bisher wurde StaRUG beim Gericht, wohl als Reaktion auf die Einreichung des HV-Einberufungsverlangens beim Amtsgericht Landshut, lediglich angekündigt. Die Schutzschrift umfasst u.a. Beweise dafür, dass der Vorstand seiner gesetzlichen Pflicht gemäß § 92 Abs. 1 AktG zur Einberufung einer ao HV nicht nachgekommen ist, dass die Investorensuche durch goetzpartners ausschließlich auf eine Sanierung unter StaRUG ausgerichtet war und dass mehrere potenzielle Investoren durch den Vorstand und goetzpartners ignoriert oder sogar aktiv abgelehnt wurden. Zudem verweist die Schutzschrift auf die anstehende ao HV mit der Beschlussfassung über eine umfangreiche Kapitalerhöhung, die den Sanierungsprozess erfolgreich abschließen wird. Es ist schwer vorstellbar, dass das Restrukturierungsgericht unter diesen Umständen die vom Vorstand gewünschte Enteignung der Aktionäre im Schnellverfahren beschließen wird.
Die Investorengruppe weist darauf hin, dass die kreditgebenden Banken (Postbank/ Deutsche Bank, Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, Hypovereinsbank, Oberbank und DZ Bank) zusammen mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Endor AG seit Monaten eine Restrukturierung verhindern, die keine Enteignung der Aktionäre voraussetzt. So wurden sowohl zwei Angebote der Investorengruppe Jackermeier als auch das Angebot eines hoch reputierlichen und liquiden Debt-Investors abgelehnt - zumeist mit der nicht glaubhaft gemachten Begründung, dass der Kapitalbedarf mittlerweile höher als das jeweilige Angebot sei.
Vor diesem Hintergrund muss auch die vorgeschlagene Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 70 Mio. EUR gesehen werden. Bei einem Mittelzufluss in dieser Größenordnung könnten alle Bankdarlehen abgelöst und die Enteignung der Aktionäre über StaRUG verhindert werden. Nach gut zwei Monaten mit Investorengesprächen gibt es zahlreiche Interessenten, die jene Aktien übernehmen würden, die nicht von Aktionären über ihre Bezugsrechte gezeichnet werden. Zudem soll das neue Firmengebäude verkauft werden, um damit die Bilanz um rund 30 Mio. EUR zu entlasten. Die Investorengruppe ist daher fest überzeugt, das Ziel der finanziellen Sanierung auch mit einer geringeren Kapitalerhöhung zu erreichen. Dazu bedarf es allerdings einer seriösen, belastbaren Finanzplanung, die der Vorstand seit Monaten nicht vorlegen will.
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Datum: 03.06.2024 - 14:56 Uhr
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