LKW-Kartell: Jetzt Schadensersatz einfordern / IGVR GmbH kümmert sich um Klagen
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"Die Verjährung wurde durch das Revisionsurteil gegen Scania Anfang 2024 aufgehoben", erläutert Josef Wagner, Geschäftsführer der Internationalen Gesellschaft für Verbraucherrechte (IGVR) GmbH. Deshalb gibt es für alle, die ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, weiterhin die Möglichkeit, Ersatz für den entstandenen Schaden einzufordern. Und das ist durchaus interessant und lukrativ: "Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Schadensersatzanspruch von rund 10000 Euro pro LKW", sagt Wagner. Betroffen sind alle LKW, die zwischen 1998 und 2016 neu zugelassen wurden - egal ob Kauf, Leasing, Mietkauf oder Langzeitmiete.
Die IGVR kümmert sich als Dienstleister um die Aufbereitung der notwendigen Daten, die dann an eine Anwaltskanzlei übergeben werden. Diese Kanzlei wird noch 2024 die Forderungen der einzelnen Unternehmen einklagen. "Da die Zeiträume schon etwas zurückliegen ist die Beschaffung der Unterlagen nicht immer ganz einfach", erläutert Josef Wagner. Dabei unterstützt aber das erfahrene Team der IGVR.
"Für die Unternehmer gibt es für die Klage gegen das LKW-Kartell kein Risiko, denn sämtliche Kosten werden von einem Prozessfinanzierer übernommen", betont Wagner weiter. Dafür erhält dieser im Erfolgsfall eine Beteiligung.
Hintergrund für den Schadensersatzanspruch ist das sogenannte LKW-Kartell. Zwischen 1998 und 2011 hatten alle europäischen LKW-Hersteller Preise abgesprochen und wurden dafür zu einer Geldbuße von rund 3,8 Milliarden Euro verurteilt. Betroffen sind alle LKW ab 6 Tonnen Gesamtgewicht mit einem Anschaffungspreis ab 30000 Euro, die zwischen 1998 und 2016 erstmals zugelassen und neu oder mit Tageszulassung erworben wurden.
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Datum: 04.06.2024 - 14:50 Uhr
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