Reimann zur geplanten Digitalagentur: Zentralisierung von Aufgaben ist problematisch

Reimann zur geplanten Digitalagentur: Zentralisierung von Aufgaben ist problematisch

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(ots) - Mit dem "Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit" (GDAG) will die Bundesregierung der gematik eine Fülle neuer Aufgaben und Kompetenzen übertragen und sie zur Digitalagentur Gesundheit ausbauen. Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, diese Konzentration von Befugnissen:

"Die neue Digitalagentur Gesundheit soll künftig besser in der Lage sein, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben und für eine stabile und möglichst performante Telematikinfrastruktur zu sorgen. Positiv ist, dass mit dem Gesetz beispielsweise Regelungslücken bei den Anforderungen an die Praxisverwaltungs-Systeme der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geschlossen werden. So soll der Wechsel der Software für Ärztinnen und Ärzte zukünftig deutlich erleichtert werden. Damit besteht die Chance, dass wir die Anwendungsprobleme in den Arztpraxen infolge mangelhafter Software endlich überwinden.

Kritisch bewerten wir allerdings die Tatsache, dass die neue Digitalagentur mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet werden soll. Sie handelt damit faktisch wie eine Behörde, ist aber zu 93 Prozent durch Beitragsmittel der GKV finanziert. Anreize, diese Versichertengelder wirtschaftlich einzusetzen, sucht man im Gesetzesentwurf jedoch vergeblich.

Die Digitalagentur Gesundheit soll nach den Plänen der Ampel-Regierung künftig auch die zentrale Ausschreibung von Komponenten und Diensten für die Telematikinfrastruktur übernehmen. Gleichzeitig soll sie weiterhin für die Zulassung dieser Komponenten zuständig bleiben. Der Gesetzgeber verabschiedet sich damit von einem Marktmodell und treibt die Verstaatlichung der Digitalisierung im Gesundheitswesen voran.

Statt die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter zu zentralisieren, sollte die Bundesregierung die Entscheidungsbefugnisse der Selbstverwaltungs-Partner erhalten und dem Wettbewerb der verschiedenen Anbieter mehr Raum geben als bisher im Referentenentwurf vorgesehen."



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