rbb24 Recherche: KaDeWe-Pleite kostet Berliner Steuerzahler weniger als erwartet
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(ots) - Nach der Insolvenz der KaDeWe Gruppe kommen auf die deutschen Steuerzahler voraussichtlich Kosten im "mittleren bis oberen einstelligen" Millionenbereich zu.
Das Land Berlin muss von diesem Betrag gut ein Drittel übernehmen. Das geht aus einer vertraulichen Mitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hervor, die der Redaktion rbb24 Recherche vorliegt.
Im Jahr 2020 hatten der Bund und die Bundesländer Berlin, Hamburg und München die Bürgschaft für einen Kredit über 90 Millionen Euro übernommen. Nach dem Zusammenbruch des Benko-Imperiums, zu dem auch die KaDeWe Group gehörte, wurden die Kosten für die Berliner Steuerzahler auf bis zu 18 Millionen Euro geschätzt. Nach der aktuellen Mitteilung der Finanzverwaltung dürfte der Betrag höchstens 3,3 Millionen Euro betragen.
Auf rbb-Anfrage teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen ergänzend mit, dass nach Einleitung des Insolvenzverfahrens "der genaue Umfang einer Inanspruchnahme noch nicht abschließend abgeschätzt werden" könne.
Die KaDeWe Gruppe soll im Rahmen der Bürgschaftsübernahme durch Bund und Länder und im Zusammenhang mit der Kreditvergabe auch Sicherheiten gestellt haben, die inzwischen verwertet wurden. Der Erlös aus dieser Verwertung wurde offensichtlich auf den noch zurückzuzahlenden Kreditanteil angerechnet.
Welche Sicherheiten die KaDeWe Gruppe seinerzeit gestellt hatte, ist bislang nicht bekannt. Aus der Mitteilung geht nur hervor, dass es keine Grundstücke waren. Der Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen erklärte dazu, er könne zur "Ausgestaltung der Bürgschaft und der damit verbundenen Kredite" wegen der "Wahrung der Vertraulichkeit leider keine Auskunft geben".
Bis zur Insolvenz soll die KaDeWe Gruppe gut die Hälfte des genutzten Kreditlimits an die Bank BNP Paribas zurückgezahlt haben. Bislang steht nach rbb Recherchen die Frage im Raum, ob Bund und Länder mit der Übernahme der Bürgschaft im Jahr 2020 gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstoßen haben. Staatliche Hilfen dürfen nicht an sogenannte "Unternehmen in Schwierigkeiten" vergeben werden, um innerhalb der Union Wettbewerbsverzerrungen durch Staatshilfen zu verhindern.
Die Kriterien für diese Unternehmen in Schwierigkeiten sind in der entsprechenden EU-Verordnung klar definiert. Nach Einschätzung von Wirtschaftsexperten, die sich auf die veröffentlichten Geschäftsberichte der KaDeWe Gruppe bezogen, trafen die Kriterien zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme auch auf die KaDeWe-Gruppe zu. Das Unternehmen war mit 105 Millionen Euro überschuldet und "überlebte" nur dank der Kredite der Gesellschafter.
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Datum: 19.06.2024 - 05:00 Uhr
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