Thema Familienrecht: Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemei

Thema Familienrecht: Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

ID: 2112369

RA Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA GmbH erklärt den Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft



Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbHProf. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(firmenpresse) - Der BHG hat mit Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) folgenden Fall entschieden:

Die Eltern einer Frau, die in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Mann lebte, unterstützten das Paar beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie mit über 100.000 Euro. Nach knapp zwei Jahren kam es zum Bruch der Beziehung. Die Eltern verlangten daraufhin die Hälfte der Schenkung vom Expartner ihrer Tochter zurück. Der Bundesgerichtshof gab den Eltern in letzter Instanz mit folgender Begründung Recht:

Bei der Schenkung eines Grundstücks oder zu dessen Erwerb bestimmter Geldbeträge an das eigene Kind und dessen Partner hegt der Schenker typischerweise die Erwartung, die Immobilie werde von den Beschenkten zumindest für einige Dauer gemeinsam genutzt. Dies erlaubt jedoch noch nicht die Annahme, die Geschäftsgrundlage der Schenkung sei die Vorstellung, die gemeinsame Nutzung der Immobilie werde erst mit dem Tod eines Partners enden. Denn nach der Lebenserfahrung muss der Schenker damit rechnen, dass die Beziehung irgendwann scheitert.

Endet die Beziehung allerdings bereits nach weniger als zwei Jahren, ist die Geschäftsgrundlage für die Schenkung weggefallen. In einem solchen Fall ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, wäre für die Schenker das alsbaldige Ende des Zusammenlebens erkennbar gewesen. Dann kann dem Schenker in der Regel nicht zugemutet werden, an der Zuwendung festzuhalten, und es ist dem Beschenkten, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, seinerseits zuzumuten, das Geschenk zurückzugeben.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie u.a. zum Thema Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.



Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.



Leseranfragen:

Bahnhofstr. 100, 82166 Gräfelfing



drucken  als PDF  an Freund senden  Berichte über Anschlagspläne: In Putins Fadenkreuz / Kommentar von Tobias Heimbach Florian von Brunn tritt zurück - Die Bayern-SPD muss jetzt das Schlimmste verhindern
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.07.2024 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2112369
Anzahl Zeichen: 3071

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christoph Wolters
Stadt:

Gräfelfing


Telefon: 089 / 44 232 990

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:

Diese Pressemitteilung wurde bisher 452 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thema Familienrecht: Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z