Vergleich beendet Rechtsstreit

Vergleich beendet Rechtsstreit

ID: 211246

MHF-Montagetechnik ist rechtskonform & funktioniert technisch
einwandfrei
In jüngster Zeit erhielt Pyrexx Anfragen von Kunden, die auf eine
Pressemitteilung der VdS Schadenverhütung GmbH in Köln vom 04.05.2010
bezüglich eines inzwischen beendeten Rechtsstreites vor dem Landgericht
Berlin aufmerksam gemacht wurden und dazu Rückfragen an uns gerichtet
haben. Die Pyrexx GmbH stellt folgendes richtig:



(firmenpresse) - Um welchen Rechtsstreit geht es bei der Pressemitteilung der
VdS?

In einer Pressemitteilung vom 04.05.2010 berichtete die VdS
Schadenverhütung GmbH aus Köln unter der Überschrift „Vergleich beendet
Rechtsstreit – VdS-Prüfsiegel darf nicht unrechtmäßig verwendet werden“
über einen per Vergleich beendeten Rechtsstreit der Pyrexx GmbH gegen
die VdS Schadenverhütung GmbH vor dem Landgericht Berlin. Zum
Hintergrund: Pyrexx kaufte in den Jahren 2005 bis 2007 Rauchwarnmelder
bei einem fremden Hersteller. Im Auftrag dieses Herstellers will die VdS
die Rauchwarnmelder auf Einhaltung der DIN EN 14604 geprüft haben.
Seitens des Herstellers wurde noch vor unserem Ankauf auf den
Rauchwarnmeldern neben dem CE-Zeichen (gesetzlich) auch das VdS-Logo
(privat) aufgedruckt. Bei diesen Rauchwarnmeldern haben wir die
mitgelieferten Schrauben und Dübel zur Anbringung an der Decke durch
unser eigenes Universalbefestigungsmittel verbessert. Dies erschien
sinnvoll, um bei verschiedensten Montageszenarien bzw. bei diversen
Deckenbeschaffenheiten ein stets optimales und einheitliches
Montageergebnis zu erreichen. Die VdS hatte von dem Einsatz unseres
verbesserten Montagemittels über einen längeren Zeitraum keine Einwände
oder Bedenken vorgebracht. Erst im Herbst 2008 ereilte uns eine Abmahnug
der VdS mit der erstmals der Standpunkt vertreten wurde, dass es sich
bei dem Montagemittel um eine zertifizierungsrelevante Veränderung des
betreffenden Produktes handeln würde und daher eine komplette Neu- bzw.
eine Nachzertifizierung (die rund 30.000,00 € gekostet hätte) angezeigt
sei.


Welche Maßnahmen hat Pyrexx ergriffen, um die strikte Einhaltung der
DIN EN 14604 zu gewährleisten?

Um Rechtssicherheit herzustellen, hat die Pyrexx GmbH bezüglich der
zuvor beschriebenen Verbesserungen beim
Rauchwarnmelder-Befestigungs-Mittel ein umfangreiches Gutachten eines


anerkannten Prüflabors (KRIWAN) eingeholt. Bei diesem Gutachter handelt
es sich um einen staatlich notifizierten Zertifizierer, der
vollumfänglich dazu berechtigt ist, dass sog. CE-Kennzeichen zu vergeben
und deshalb auf der Grundlage des § 11 des Bauproduktegesetzes der VdS
Schadenverhütung GmbH rechtlich absolut gleichgestellt ist. Dieses
Gutachten kam entgegen der VdS zu dem Ergebnis, dass die o.g.
„Veränderung“ keine Neuzertifizierung gemäß der DIN EN 14604
erforderlich macht. Zusätzlich hat sich die Pyrexx GmbH auch mit einem
weiteren Gutachten des TÜV Nord Zert in Essen abgesichert. Der TÜV
bestätigte Pyrexx, dass es keine technischen Bedenken gegen die
Anwendung unseres Befestigungsmittels gibt.


Hat Pyrexx irgendwelche technischen Anforderungen nicht
eingehalten?

Nein, Pyrexx hat sämtliche technischen Anforderungen der DIN EN 14604
eingehalten. Die VdS Schadenverhütung GmbH machte in dem Prozess
markenrechtliche Ansprüche in Bezug auf ihr eigenes Logo geltend, d. h.
Pyrexx sollte das markenrechtlich geschützte und rein private Logo der
VdS auf den von uns angekauften Rauchwarnmeldern entfernen, obwohl wir
dies dort a) nicht angebracht und b) die Einhaltung aller technischen
Normen gewährleisten konnten.




Hat die VdS Recht bekommen?

Nein, wir haben uns vielmehr verglichen und insofern gibt es kein
Urteil, welches die Rechtsauffassung einer Partei explizit bestätigt. Ob
die VdS aus ihrem bloßen Markenrecht heraus verhindern kann, dass ein
Käufer von Rauchwarnmeldern technische Verbesserungen am bloßen
Befestigungsmittel eines Rauchwarnmelders vornehmen darf, wurde in
diesem Rechtsstreit nicht zugunsten der VdS entschieden. Das Gericht
erteilte vielmehr einen rechtlichen Hinweis, wonach es Argumente für
beide Parteien gäbe und der Rechtsstreit deshalb als offen bezeichnet
werden müsse.


Wie ist der Rechtsstreit ausgegangen?

Ob die Verbesserung des Befestigungsmittels eine Neuzertifizierung eines
bereits geprüften Rauchwarnmelders erforderlich macht und ob hier
Markenrechte verletzt worden sind oder nicht, wurde nicht geklärt. Im
Rahmen eines vor Gericht geschlossenen Vergleiches haben wir uns damit
einverstanden erklärt, die wenigen, noch in unseren Beständen verbauten
Melder aus den Jahren 2007 und früher auszutauschen oder zumindest das
VdS-Logo unkenntlich zu machen. Dies fällt uns ganz besonders leicht,
weil wir bereits seit Jahren keinen einzigen Rauchwarnmelder eines
fremden Herstellers mehr eingekauft hatten, der mit einem VdS Logo
versehen ist. Stattdessen vertraut die Pyrexx GmbH heute auf den
Qualitätsrauchwarnmelder PX-1, der von unserer Tochtergesellschaft PX
Technologies GmbH hergestellt wird. Bei diesem Rauchwarnmelder ist das
Befestigungsmittel in den Rauchwarnmelder integriert und
selbstverständlich ebenfalls umfassend geprüft worden sowie durch das
staatlich notifizierte Testzentrum KRIWAN gemäß DIN EN 14604 mit dem EU
Konformitätszertifikat zertifiziert worden. Zusätzlich hat der TÜV NORD
ZERT diesem Produkt (PX-1) ein Qualitätsgütesiegel verliehen, welches
belegt, dass dieser Rauchwarnmelder den härtesten denkbaren
Qualitätsmaßstäben gerecht wird.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Neue Sicherheitskennzeichen für Flucht- und Rettungspläne – kommt die DIN noch dieses Jahr? Wer suchet, der findet – gute Rauchwarnmelder
Bereitgestellt von Benutzer: pyrexx
Datum: 16.06.2010 - 12:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Brandschutz


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.06.2010

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