Gesundheitsfaktor Licht

Gesundheitsfaktor Licht

ID: 2114621

Gute Beleuchtung in Klinik und Pflege unterstützt Personal und Patienten



Beleuchtung ist in Fluren von Pflegeeinrichtungen auch Sturzprävention. (Foto: licht.de/Derungs)Beleuchtung ist in Fluren von Pflegeeinrichtungen auch Sturzprävention. (Foto: licht.de/Derungs)

(firmenpresse) - (licht.de) Eine ruhige Lichtatmosphäre fördert die Genesung von Patienten und gibt Besuchern die Gewissheit, dass ihre Lieben in guten Händen sind. Zugleich braucht das Personal eine funktionale Beleuchtung, die Behandlung und Pflege erleichtert. Für Arbeitsplätze in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nennt DIN EN 12464-1 Mindestanforderungen an die Beleuchtung.

Angepasste Wartungswerte
Mit der letzten Aktualisierung dieser Norm hat sich für Gesundheitseinrichtungen in vier Bereichen der Wartungswert der Beleuchtungsstärke geändert: In Tagesräumen ist er von 200 auf 300 Lux gestiegen; auf Intensivstationen wurde die Allgemeinbeleuchtung von 100 auf 300 Lux erhöht; für einfache Untersuchungen stieg der Wert von 300 auf 500 Lux. Auch für Sterilisation und Desinfektion in Sterilräumen fordert die Arbeitsstättennorm inzwischen 500 statt 300 Lux. Weil Lichtquellen und Räume mit der Zeit verschmutzen, sinkt mit den Jahren das Beleuchtungsniveau. Deswegen spricht die Norm vom Wartungswert der Beleuchtungsstärke, der jederzeit erreicht werden muss. Für neue Lichtlösungen wird er deshalb oft höher angesetzt, und Lichtplaner definieren schon im Wartungsplan Zeitpunkt und Art der Wartung. So ist sichergestellt, dass auch nach jahrelangem Betrieb die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für alle anfallenden Sehaufgaben eingehalten werden.

Die Tabellen in DIN EN 12464-1 definieren weitere Faktoren für gutes Licht in Innenräumen. Dazu zählen beispielsweise Farbwiedergabe, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung. Neben den aktuellen Tabellenwerten, die den Stand der Technik widerspiegeln, sind in Deutschland die Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 zu beachten.

Der Mensch im Mittelpunkt
Licht kann für Kranke und Pflegebedürftige wie Medizin sein. Gerade sie kommen jedoch selten ins Freie, und ihre innere Uhr gerät leicht aus dem Takt. Beleuchtungskonzepte nach dem Vorbild des Tageslichts unterstützen ihren biologischen Rhythmus, einen erholsamen Schlaf und damit auch die Regeneration. So stellt Human Centric Lighting (HCL) den Menschen in den Mittelpunkt: Am Morgen und Vormittag regt helles, flächiges Licht mit hohen Blauanteilen zur Aktivität an. Warmes, punktförmiges Licht am Abend lässt den Körper zur Ruhe kommen. Diese nichtvisuellen Lichtwirkungen und ihre positiven Effekte auf den menschlichen Organismus hebt auch die Norm deutlich hervor und empfiehlt darauf abgestimmte Beleuchtungsanlagen. Von einer HCL-Beleuchtung und ihren nichtvisuellen Wirkungen profitieren vor allem Demenzkranke, die häufig den Rhythmus für Tag und Nacht verlieren.



Gutes Licht ist besonders für ältere Menschen wichtig: Das altersbedingt nachlassende Sehvermögen kann zum Teil durch höhere Beleuchtungsstärken ausgeglichen werden und hilft dabei, gefährliche Stürze zu vermeiden. Auch dafür nennt DIN EN 12464-1 Schritte zur Erhöhung der Helligkeit, die sogenannten Kontextmodifikatoren.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 25.07.2024 - 11:04 Uhr
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