Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II
ID: 2114901
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Essen - Haushaltnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, wie zum Beispiel Putzen, Gartenarbeit, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent aller Kosten gewährt wird, maximal sind 4.000 Euro abziehbar.
Handwerkerleistungen
"Handwerkerleistungen sind Dienstleistungen zur Erhaltung, Reparatur, Renovierung oder Modernisierung des selbstgenutzten Wohnraums, sowie Überprüfung technischer Anlagen durch Fachpersonal", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob man den Wohnraum mieten oder ihn besitzt. Zu den Leistungen gehören sämtliche Handwerksarbeiten, wie Maler-, Sanitär- oder Schreinerarbeiten und darüber hinaus der jährliche Besuch des Schornsteinfegers.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz) sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten und der Verbrauchsmittel, wie zum Beispiel Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel und Streugut begünstigt. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren, wie zum Beispiel Fliesen, Tapeten, Farbe oder Pflastersteine bleiben außer Ansatz.
Geringfügige Beschäftigungen
Bei geringfügigen Beschäftigungen zählen auch die Kosten für eine Person, die geringfügig bei einem angestellt und auch bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind. "Diese sind bis zu 2.550 Euro im Jahr abzugsfähig, wovon sich 20 Prozent, also maximal 510 Euro, direkt auf die Steuerlast auswirken. Diese Ausgaben können zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden", teilt Steuerberater Roland Franz mit.
Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
"Der Unterschied zwischen diesen beiden Arbeiten besteht darin, dass Handwerkerleistungen immer nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden können. Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Personen ohne Expertise durchgeführt werden", erläutert Steuerberater Roland Franz.
Folgende Checkliste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Hausmeister
- Winterdienst bzw. Schneeräumdienst
- Putzdienste
- Gartenpflege
- Aufwendungen für häusliche Kinderbetreuung
- Umzugsdienstleistungen
- Handwerkerleistungen ohne Materialkosten
- Häusliche Tierbetreuung und das Ausführen des Haustieres
- Pflege- und Betreuungsleistungen, sowie Unterbringung im Pflegeheim
- Lohn für Minijobs
- Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen: Arbeitslohn, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung
- Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt
Nicht absetzbar sind:
- Strom, Wasser und Gas
- Müllgebühren und generell Aufwand, bei dem die Entsorgung im Vordergrund steht
- Materialkosten
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der/einer FinanzierungWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
haushaltsnahe-dienstleistungen
haushaltsnahe-handwerkerleistungen
steuerberater-roland-franz
roland-franz-und-partner
roland-franz-amp
partner
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Datum: 26.07.2024 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2114901
Anzahl Zeichen: 3700
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 760 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Roland Franz& Partner, Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Finanzämter bei einer Kassennachschau, auch Kassenkontrolle genannt, ohne Voranmeldung prüfen können, ob die in einem Kassensystem erfass
Digitale Betriebsprüfung: Warum eine verspätete Buchführung teuer werden kann ...
Essen - In Zeiten der Digitalisierung hat jeder Betriebsprüfer jederzeit Zugriff auf die einzelnen Buchungsdaten. Somit ist mit wenig Aufwand feststellbar, wann die Buchung erfolgte und zwangsläufig auch, ob dies zeitnah erfolgt ist. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerbera
Betriebsprüfung & E-Mails: BFH bestätigt strenge Vorlagepflicht für Unternehmen ...
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass in Deutschland eine strenge Pflicht zur Vorlage steuerrelevanter E-Mails im Rahmen von Außenprüfungen durch das Finanzamt besteht. Der Bundesfinanzho
Weitere Mitteilungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater
20 Jahre schuhplus: Veronika Kreyenborg aus Barßel gewinnt Mountainbike ...
(Saterland/Barßel) (26.07.2024) Über sechs Monate waren beim Übergrößen-Spezialisten schuhplus Trillerpfeifen, Luftschlangen und Konfetti im Einsatz. In rund 2000 Foto- und Video-Beiträgen wurde das 20. Jubiläum in den Sozialen Medien gefeiert, insbesondere mit der Auslobung der Aktion "
Zenner ist Nummer eins beim LoRaWAN-Netzbetrieb ...
Mit mehr als 7,5 Millionen Messgeräten und Sensoren ist Zenner mit Abstand der größte LoRaWAN-Netzbetreiber weltweit. Diese Spitzenposition bestätigte die LoRa Alliance dem IoT-Spezialisten auf ihrem Event "LoRaWAN Live", das vom 17. bis 20. Juni in München stattfand. Außerdem erhie
Be-Domains für Bern ...
Im digitalen Zeitalter ist es entscheidend, sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen eine einzigartige und einprägsame Online-Präsenz zu etablieren. Eine der effektivsten Möglichkeiten, dies zu erreichen, ist die Wahl eines markanten Domainnamens. Vorteile der Be-Domain für Einwoh
Brandmauer zur Forderungssicherung errichten! ...
Die Rezession ist zurück. Nun ist es von existentieller Bedeutung, dass ein Unternehmen die Forderungssicherung in seine Geschäftsprozesse implementiert hat. Sofort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, ist das Gebot der Stunde. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland war unsere Volkswirtsc




