Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan
ID: 2120926

(ots) - Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem Menschenrechte auch für verurteilte Straftäter gelten. Doch dieser Rechtsstaat muss sich wehren gegen diejenigen, die gegen die Regeln des Zusammenlebens auf so eklatante Art verstoßen. Rückführungen nach Afghanistan oder Syrien sind schwierig. Deutschland erkennt beide Regime aus guten Gründen nicht an. Doch der Flug von Freitag zeigt, dass Abschiebungen trotzdem möglich sind. Vertreter deutscher Behörden waren offenbar nicht an Bord. Das liegt offenbar vor allem an einer Verabredung mit Katar. Es ist gut, dass die Bundesregierung auch unkonventionelle Lösungen findet. Man kann nur hoffen, dass die Ampel-Koalition diesen Weg weitergeht.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Frank Schwaibold
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2024 - 18:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2120926
Anzahl Zeichen: 958
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 495 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).