Keine Konjunkturrakete für das Handwerk
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Das ergebe, mit dem persönlichen Steuersatz malgenommen, eine tatsächliche Steuerersparnis von vielleicht 200 Euro - eine Summe, die sicherlich niemanden zu herausragenden Renovierungsaufträgen animieren werde, denn sie bewege sich schon von vornherein in einer Grössenordnung, die sowieso im Bereich der individuellen Aushandelbarkeit von Preisnachlässen liege. "Zudem hat St. Bürokratius natürlich noch einige weitere Hürden eingebaut. So bezieht sich die steuerliche Begünstigung nur auf die Arbeitskosten inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren fallen nicht unter die steuerliche Absetzbarkeit. Und eine Barzahlung der Rechnung wird vom Finanzamt auch nicht anerkannt, will doch der stets wache und auf Kontrolle bedachte Staatsapparat die Aufwendungen durch einen Überweisungsbeleg des Kreditinstituts belegt sehen", so Oberholz weiter.
Alles in allem werde also keine Konjunkturrakete für das Handwerk gezündet. Oberholz wörtlich: "Das Ganze taugt nicht einmal zur Beruhigungspille für kritische Bürger, die den Glauben daran längst verloren haben, dass ein raffgieriger Staat an irgendeiner Stelle doch einmal etwas zurückgibt."
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Datum: 29.06.2006 - 15:16 Uhr
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