Gesetzlichen Informationspflichten der DL-InfoV bei MyHammer nachkommen

Gesetzlichen Informationspflichten der DL-InfoV bei MyHammer nachkommen

ID: 212205

· Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) für Handwerker und Dienstleister in Kraft getreten
· Neue Pflichtangaben sollen mehr Transparenz auf dem Dienstleistungsmarkt schaffen
· Bei MyHammer Firmenprofil komplettieren und Dokumente einsenden



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(firmenpresse) - Berlin, den 17. Juni 2010 – Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie um. Die Verordnung schreibt Handwerkern und Dienstleistern vor, ihren Kunden eine Reihe von Informationen bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Dies sind unter anderem Adressdaten des Unternehmens, Name des Firmeninhabers, Angaben zu amtlichen Handelsregistereinträgen und zur Berufshaftpflichtversicherung.

Die Verordnung zielt darauf, mit der Bereitstellung von Informationen mehr Transparenz auf dem Dienstleistungsmarkt zu schaffen. Für die Dienstleister kann das Bereitstellen der geforderten Informationen im Einzelfall jedoch mit einem Mehraufwand verbunden sein. Gleichzeitig sind Verstöße gegen die DL-InfoV Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gerrit Müller, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG, sagt zur DL-InfoV: „Wer sein Firmenprofil bei MyHammer vollständig pflegt und seinen Auftraggebern alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zugänglich macht, der kommt so ganz bequem der Informationspflicht laut DL-InfoV nach.“ Dokumente mit Angaben zur Erfüllung der DL-InfoV, wie beispielsweise der Identitätsnachweis oder die Versicherungspolice, können bei MyHammer eingesandt werden. Die Dokumente werden geprüft und im Firmenprofil angezeigt. „Aus Sicht der Auftraggeber steigt damit die Verlässlichkeit der Angaben“, so Müller weiter.

Welche Informationen im Detail von Handwerkern und Dienstleistern bereitgestellt werden müssen, lässt sich aus dem Verordnungstext des Bundesministeriums der Justiz entnehmen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf

Weitere Informationen zu MyHammer finden Sie in unserem Newsroom: http://news.myhammer.de/
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Über MyHammer:
MyHammer ist mit über 6 Millionen Suchanfragen im Monat die Nummer 1 unter den Internetportalen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge in Deutschland, Österreich und Großbritannien. Bei MyHammer finden private und gewerbliche Auftraggeber schnell und kostenlos qualifizierte und von Nutzern bewertete Handwerker und Dienstleister. Das angebotene Spektrum reicht von kompletten Baumaßnahmen über Reparaturen, Wohnungsrenovierungen und Umzüge bis zu Babysitting und Unterricht. Auftraggeber können bei MyHammer Handwerker und Dienstleister gezielt nach Branche, Qualifikation, Region oder Stichwörtern suchen und direkt kontaktieren oder ihren Auftrag kurz beschreiben und von interessierten Anbietern gut kalkulierte Angebote erhalten. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag per Mausklick auf der Basis von Preis, Bewertungen und Qualifikation. Nach der Auftragsdurchführung bewerten sich Auftraggeber und Auftragnehmer gegenseitig. Die Angaben der Handwerker und Dienstleister über ihre Qualifikationen werden von MyHammer geprüft, bevor sie online angezeigt werden. Die MY-HAMMER AG sitzt in Berlin und hat 50 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter www.myhammer.de.



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Bereitgestellt von Benutzer: zucker
Datum: 17.06.2010 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 212205
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Ansprechpartner: Jennifer Meißner
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Politik & Gesellschaft


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Freigabedatum: 17.06.2010

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