Gewerberaummietrecht: Darf ein Vermieter fristlos kündigen wenn der Mieter die vereinbarte Kaution

Gewerberaummietrecht: Darf ein Vermieter fristlos kündigen wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt?

ID: 212266
Gewerberaummietrecht: Darf ein Vermieter fristlos kündigen wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nGewerberaummietrecht: Darf ein Vermieter fristlos kündigen wenn der Mieter die vereinbarte Kaution n

(firmenpresse) - Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) für den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, das die Kaution regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfällen anders sein kann. Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als Mieter nicht verlassen. In der Regel gilt, wer die Kaution nicht leistet, muss mit einer fristlosen Kündigung und entsprechenden Räumungs- und Schadensersatzansprüchen des Vermieters rechnen.

Praxistipp Mieter: Zahlungsschwierigkeiten? Wenn die Mietsache mangelhaft ist, können Ansprüche auf Mietminderung sowie ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins bestehen. Ansonsten sollte man die Miet- und Kautionszahlungen vorrangig bedienen. Andernfalls droht der Verlust der Räume und damit häufig der Existenzgrundlage. Auch die häufige unpünktliche Mietzahlung kann (nach vorangegangener Abmahnung) einen Grund für eine (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses darstellen.

Praxistipp Vermieter: Warten Sie mit einer beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu lange. Gemäß § 314 Abs. 3 BGB muss die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erklärt werden. Kenntnis vom Kündigungsgrund haben Sie in dem Moment in dem die Kautionszahlung gemäß Mietvertrag fällig ist.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Am Festungsgraben 1
10117 Berlin-Mitte
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de



Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117
Berlin
fachanwalt(at)mietrechtler-in.de
030 4000 4999
http://www.mietrechtler-in.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewerbemietrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, Berlin-Mitte zum aktuellen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.06.2010 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 212266
Anzahl Zeichen: 2055

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 376 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewerberaummietrecht: Darf ein Vermieter fristlos kündigen wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck&Willkomm


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z