Licht-Test 2024: Die KÜS macht mit

Licht-Test 2024: Die KÜS macht mit

ID: 2124802

(ots) - Die funktionierende Beleuchtung am Auto ist für alle Verkehrsteilnehmer lebenswichtig. Hier gilt "Sehen und gesehen werden" im wahrsten Sinne des Wortes.

Daher beteiligt sich die KÜS auch 2024 am jährlichen Licht-Test vom 1. bis 31. Oktober. Im Vorfeld machen Plakate auf die Aktion aufmerksam. Beim Licht-Test werden alle Leuchten am Fahrzeug kostenlos auf ihre einwandfreie Funktion untersucht. Ist alles in Ordnung, kommt auf Wunsch ein Aufkleber an die Windschutzscheibe.

Eine ordnungsgemäß funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die Wirklichkeit sieht aber leider anders aus: Seit Jahren gehören die lichttechnischen Einrichtungen (so der formal korrekte Begriff) zu den Spitzenreitern in den Mängelgruppen bei Hauptuntersuchungen durch die KÜS.

"Alle Leuchten am Fahrzeug müssen ordnungsgemäß angebaut sein und entsprechend einwandfrei funktionieren. Schließlich muss jeder Verkehrsteilnehmer die Beleuchtung an seinem Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. So sieht es der Verordnungsgeber im § 23 StVO vor. Das ist wichtig für den Fahrenden selbst, vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit. Außerdem muss das Fahrzeug gut erkennbar für andere Verkehrsteilnehmer sein, ohne diese jedoch zu blenden", betont Florian Mai, Technischer Leiter der KÜS.

Untersucht werden beim Licht-Test Abblend- und Fernlicht, Rückfahrscheinwerfer, Bremsleuchten, Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage, Nebelschlussleuchten, sowie Zusatzleuchten z. B. zur Realisierung von Nebellicht, Tagfahrlicht und Abbiegelicht. Das Nachrüsten von Leuchten und Leuchtmitteln ist sehr beliebt. Aber nicht alles, was gefällt, ist auch zulässig. Die Prüfingenieur*innen der KÜS können zusätzlich zur Untersuchung Auskunft geben darüber, was erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Funktioniert die Beleuchtung am Auto nicht einwandfrei, kann dies unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen, etwa Bußgelder in zweistelliger Höhe. Bei einer Hauptuntersuchung wird die nicht zulässige Nachrüstung von Leuchtmitteln als "Erheblicher Mangel" eingestuft werden, sodass die HU-Plakette dann nicht erteilt werden darf. Nicht zulässige Leuchtmittel können außerdem bei einem Verkehrsunfall Einfluss auf die Beurteilung der Rechtslage haben.



Der Licht-Test wird seit 1956 angeboten, Schirmherr der Beleuchtungsaktion ist Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.

über KÜS | Fahrzeugprüfungen und -gutachten

Die KÜS ist in Deutschland seit 1991 als Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation amtlich anerkannt. Mit rund 8.000 Untersuchungsstellen, 1.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren sowie rund fünf Millionen Fahrzeuguntersuchungen pro Jahr ist die KÜS ein gefragter Dienstleister mit ausgeprägter Kompetenz in Fahrzeugsicherheit und Mobilität. Das Dienstleistungs-Portfolio reicht von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und Sachverständigen-Tätigkeiten (Schadengutachten, Wertgutachten) über Schulungsangebote bis hin zu IT-Lösungen.

Zur KÜS-Unternehmensgruppe gehören die KÜS als Überwachungsorganisation, die KÜS Technik GmbH als Technischer Dienst der KÜS, die KÜS DATA GmbH mit eigenem Hochleistungs-Rechenzentrum für maximale Datensicherheit, die KÜS Automotive GmbH für Fahrzeuggutachten sowie die KÜS Service GmbH mit Expertise u. a. in Arbeitssicherheit und Datenschutz.

Als expandierender Spezialist für Verkehrssicherheit stellt sich die KÜS konsequent den Anforderungen einer Mobilität, die sich aktuell rasant verändert.

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Datum: 18.09.2024 - 10:00 Uhr
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