Temu, Wish und Co.: Umgehen Online-Marktplätze das ElektroG-
Plattformen mit Sitz außerhalb der EU entziehen sich oft der gesetzlichen Kontrolle

(PresseBox) - Die stiftung elektro-altgeräte register steht bei der Registrierung von Elektroprodukten, die über internationale Online-Marktplätze wie Temu und Wish in Deutschland verkauft werden, vor besonderen Herausforderungen. Bereits seit dem 1. Juli 2023 sind Online-Marktplätze gesetzlich verpflichtet, das Anbieten von Elektrogeräten nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zu unterbinden. Die Durchsetzung dieser Verpflichtung ist jedoch insbesondere bei Plattformen schwierig, die außerhalb der Europäischen Union agieren.
Sicherheitsrisiken für Konsumenten, Wettbewerbsdruck für Hersteller
Diese Probleme führen nicht nur zu regulatorischen Herausforderungen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Hersteller, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, verschaffen sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber gesetzestreuen Unternehmen. Solche „Trittbrettfahrer“ oder „Free-Rider“ entziehen sich den Kosten und Pflichten, die mit der ordnungsgemäßen Entsorgung ihrer Produkte verbunden sind. Dies belastet nicht nur die in Deutschland registrierten Unternehmen, sondern birgt auch ernsthafte Risiken für die Entsorgungsinfrastruktur. Besonders bedenklich wird es, wenn minderwertige Produkte auf den Markt gelangen, die beispielsweise durch den Einsatz von geringwertigen Lithium-Ionen-Akkus ein hohes Brandrisiko darstellen und die Recyclingbranche zusätzlich belasten. Viele der über Online-Marktplätze verkauften Billigprodukte werden aufgrund ihrer schlechten Qualität auch schneller zu Abfall, was dem ökologischen Anspruch an die Langlebigkeit von Produkten widerspricht.
Zollkontrollen und Verbraucherinformation können helfen
Um diese Risiken einzudämmen, sind verschiedene Lösungsansätze erforderlich. Eine Intensivierung der Zollkontrollen könnte dabei helfen, nicht registrierte Geräte schon an der Grenze abzufangen, bevor sie den deutschen Markt erreichen. Doch die Kontrolle allein reicht nicht aus. Besonders wichtig ist eine kontinuierliche Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um sicherzustellen, dass diese die potenziellen Gefahren solcher minderwertigen Produkte kennen. Denn nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche Sicherheitsrisiken können mit dem Kauf von Geräten aus unzuverlässigen Quellen verbunden sein.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
•Garantieprüfung
•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
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Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
Datum: 25.09.2024 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Matthias Boecker
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